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a) |
Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste an.
Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
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b) |
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden bei Anzeigen an die Preisliste zu halten. Die von dem Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet.
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c) |
Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen wird kein Schadenersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höherer Gewalt oder bei Streik und Aussperrung.
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d) |
Kombinierte Beilagen von einem oder mehreren Auftraggebern werden nicht angenommen. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
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e) |
Der Verlag ist nach mündlichem Auftrag des Anzeigenkunden berechtigt, private Kleinanzeigen im Abbuchungsverfahren zu regulieren. Gewerbliche Anzeigen bedürfen der Schriftform.
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f) |
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß §28 Absatz und §34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
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g) |
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige bzw. der für die Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen liegt beim Auftraggeber. Wird der Verlag wegen einer Anzeigenveröffentlichung von Dritten abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Verlag von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter, Schäden und Kosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten frei. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die Erteilung des Anzeigenauftrages, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt auch für Beilagenaufträge.
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h) |
Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationsabschlüsse, für Kombinationen mit anderen Titeln und Anzeigenstrecken können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. Dies gilt auch für Anzeigen, die in Sonderseiten – aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen – erscheinen; soweit solche Veröffentlichungen von der Anzeigenleitung veranlasste PR-Beiträge enthalten, ist das hierfür seitens der einzelnen Auftraggeber anteilig zu zahlende Entgelt in dem festgelegten Preis enthalten, auf Ziffer 7, zweiter Satz, wird hingewiesen. Für Jahresabschlüsse über 50.000 € Nettoumsatz und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Dies gilt auch für bestehende Abschlussverträge, ohne dass es einer gesonderten Information bedarf.
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i) |
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
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j) |
Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
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k) |
Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungstreibende die Möglichkeit
hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf die Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung vor.
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l) |
Bei Konkursen oder gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
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m) |
Anzeigen- und Beilagenaufträge lokaler Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbemittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.
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n) |
Bei Aufträgen und Platzierungsvorschriften gilt vereinbart, dass es sich um einen unverbindlichen Platzierungswunsch handelt. Verbindliche Platzierungszusagen bedingen einen prozentualen Aufschlag auf den Basispreis.
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o) |
Mindestberechnungsgröße für gestaltete Anzeigen 20 mm. Bei der Berechnung der Beilagenmengen werden die Auflagenzahlen
generell auf volle Hundert Exemplare aufgerundet.
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p) |
Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen (einschl. Produktausschluss) von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Anzeigen, die für eine bestimmte Lokalausgabe bestellt worden sind, können aus drucktechnischen Gründen auch in anderen Teilausgaben veröffentlicht werden. Soll dies ausgeschlossen sein, ist ein Vermerk auf dem Anzeigenauftrag erforderlich.
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q) |
In Ergänzung zu Ziffer 13 der AGB werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die bei Privatanzeigen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Bei gewerblichen Auftraggebern hingegen gilt §288 BGB analog.
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r) |
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
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s) |
Sind in der Anzeigenpreisliste Ortsausgaben mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
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t) |
Farbabweichungen bei Schmuckfarben, die aus einem 4-c-Satz aufgebaut werden, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Berechnungsmindestgröße bei gestalteten Anzeigen beträgt bei einer Zusatzfarbe 100 mm und bei mehr als einer Zusatzfarbe 200 mm.
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u) |
Bei Nichteinhaltung der in den Technischen Verlagsangaben vorgegebenen Anforderungen an die Druckvorlagen, insbesondere in Bezug auf Schriften und die Auflösung grafischer Objekte, können Reklamationen nicht anerkannt werden.
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v) |
Sollte sich innerhalb einer Laufzeit des Jahresvertrages durch Regeländerungen des Verlages eine Konditionsverbesserung für den Kunden ergeben, so kann der Verlag ohne weitere Information und Zustimmung der Kunden den Vertrag anpassen.
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x) |
Es gilt die jeweils aktuelle, im Impressum vermerkte sowie unter der Internetadresse www.blick.de veröffentlichte Anzeigenpreisliste.
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Stand: Januar 2009 |
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