Wenn alles schiefläuft: (Kein) Back-up-Plan für ESC-Acts bei Ausfall

Schon in wenigen Wochen steht wieder der größte Musik-Wettbewerb Europas an. Doch was, wenn es zum Ausfall eines ESC-Acts kommt?

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Die Vorfreude steigt! In nur wenigen Wochen ist es wieder so weit: Der Eurovision Song Contest steht an. Die talentiertesten Musik-Acts Europas versammeln sich und versuchen mit spektakulären Auftritten und absoluter Stimmgewalt zu überzeugen. Das Ziel aller Teilnehmer? So viele Jury- und Zuschauer-Punkte abräumen, wie nur möglich. Nachdem die Schweiz mit Nemo und dem Song "The Code" 2024 gewinnen konnte, findet der diesjährige ESC in Basel statt. Die große Finalshow fällt auf den 17. Mai. Für Deutschland tritt das Duo Abor & Tynna (bestehend aus den Geschwistern Attila und Tünde) an, welches im Rahmen des ESC-Vorentscheids von Stefan Raab auserwählt wurde.


Ausfall von Abor & Tynna beim ESC: Was wäre der Plan?

Doch bereits beim deutschen Vorentscheid für den Eurovision Song Contest in Basel lief für Abor & Tynna nicht alles nach Plan. Sängerin Tynna entschuldigte sich nach der finalen Performance des Musik-Duos dafür, dass sie mit einer Erkältung aufgetreten sei. Zwar reichte es trotzdem zum Sieg beim Vorentscheid, doch dass die Sängerin sich nicht richtig auskurieren konnte, wurde ihr zum Verhängnis. Die ESC-Acts aller teilnehmenden Länder waren zur London Eurovision Party geladen, wo sie - wenige Wochen vor dem eigentlichen Contest - ihr Bühnentalent unter Beweis stellen konnten. Weil Tynna immer noch nicht fit war, mussten sie und Abor das Event absagen.
Was wäre nun - rein theoretisch - wenn der deutsche Act nicht die Bühne beim ESC-Finale am 17. Mai betreten könnte? Gäbe es einen Back-up-Plan? Oder wäre die Hoffnung auf einen deutschen Sieg damit von ganz allein dahin?


(Kein) Back-up-Plan bei ESC-Ausfall? Das zeigt die Vergangenheit

Tatsächlich kann man das gar nicht so genau sagen. Denn wenn es zu Ausfällen von ESC-Acts in der Vergangenheit kam, wurde damit jeweils unterschiedlich umgegangen. Eine klare Regelung gibt es nicht, für einen eventuellen Back-up-Plan sind die teilnehmenden Länder selbst zuständig. Ein kurzfristiger Tausch des Interpreten mit einem anderen Künstler, der den gleichen Song performen soll? Das gab es bereits durchaus in der Geschichte des Eurovision Song Contests. In der jüngeren Vergangenheit musste beim beliebten Musikwettbewerb improvisiert und eine Sonderregelung eingeführt werden - wegen der Corona-Pandemie. 2021 konnte der australische Act Montaigne wegen der strengen Covid-Regeln kurzfristig nicht anreisen. Montaigne war es somit nicht möglich, die ESC-Bühne in Rotterdam zu betreten. Disqualifiziert war der Act dadurch nicht, denn es wurden Film-Aufnahmen eines vorherigen Live-Auftritts gezeigt, der dann - wie die Performances der anderen Teilnehmer vor Ort - mit Punkten bewertet wurde. Ob das auch nach Abklang der strengen Covid-Regeln heute noch möglich ist?


Professionalität gefragt: "Zähne zusammenbeißen und durchziehen"

Sollten Abor & Tynna nun am 17. Mai nicht live performen können, müsse man spezifisch für den Fall entscheiden, welche Möglichkeiten Deutschland als ESC-Teilnehmer offenstehen würden. Das erklärt die Eurovision-Pressestelle, wie die Online-News-Website "volksfreund.de" berichtet. Theoretisch sei denkbar, dass ein ähnliches Vorgehen wie beim australischen Act im Jahr 2021 erlaubt ist. Die Eurovision-Pressestelle erläutert: "Falls ein Künstler nicht auftreten kann, nachdem er bereits geprobt hat, könnte es eine Möglichkeit sein, einen früheren Auftritt für die Bewertung zu verwenden." Dieser Auftritt müsste natürlich im Vorne herein aufgezeichnet worden sein.
Was jedoch in der Praxis bisher am meisten vorkam, wenn ein ESC-Künstler tatsächlich krank wurde? Er trat trotzdem auf - "Zähne zusammenbeißen und durchziehen" war das Motto. "Sich nichts anmerken lassen" - leichter gesagt als getan. Doch genau das würden sicherlich auch Abor & Tynna im Fall der Fälle am 17. Mai versuchen.

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