Der 37-jährige Andrei P. aus Moldawien muss sich aktuell wegen des Mordes an der 9-jährigen Valeriia aus Döbeln vorm Landgericht Chemnitz verantworten. Immer mehr Indizien erhärten den Tatverdacht. Nachdem an den ersten beiden Verhandlungstagen bereits mehrere Zeugen, darunter die Mutter von Valeriia und die Arbeitgeber des Angeklagten, zu Wort kamen und eine Auswertung von Überwachungskameras und Handys Aufklärung verschaffte (BLICK.de berichtete), wurde am Montag der Obduktionsbericht des Opfers vorgelegt. Außerdem plädierte der Verteidiger des Angeklagten auf "verminderte Schuldfähigkeit".
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen am 3. Prozesstag
Die Indizien im Fall um die getötete 9-Jährige aus Döbeln erhärten den Tatverdacht gegen Andrei P. weiter. Ist er aus Eifersucht, weil die Mutter des Opfers sich von ihm getrennt und bereits neuen Männerbesuch hatte, am Abend des 2. Juni 2024 von Prag nach Döbeln gefahren und hat am frühen Montagmorgen die kleine Valeriia, die ihm vertraute, auf dem Weg zur Schule abgefangen und in einem nahegelegen Waldstück heimtückisch ermordet?
Bereits zu Beginn des dritten Verhandlungstages waren die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen im Landgericht auffällig. Die Sicherheitskontrollen im und um den Gerichtssaal wurden noch einmal verschärft angeordnet. Jeder Anwesende musste sich doppelten Einlass- und Taschenkontrollen unterziehen. Sogar die Fenster wurden während der Verhandlung komplett verhangen und es war besonders viel Sicherheitspersonal anwesend. Der Angeklagte war am 2. Prozesstag bereits mit einem blauen Auge im Gericht erschienen. Man habe nun "Sicherheitsbedenken" gehabt, hieß es von offizieller Seite und die Maßnahmen erhöht. Der Vater des Opfers wurde an diesem Tag das erste Mal zum Prozess erwartet.
"Wahnhafte Eifersuchtsstörung"?
Zu Beginn der Verhandlung meldete sich der Verteidiger zu Wort und forderte "verminderte Schuldfähigkeit" für den Angeklagten, aufgrund einer angeblichen "wahnhaften Eifersuchtsstörung". Ein psychiatrisches Gutachten wurde für diese Woche gefordert, um Aufschluss über den psychischen Zustand des Angeklagten zu geben. Außerdem sei dieser im Vorfeld nie straffällig gewesen und habe sich in einer Ausnahmesituation mit hoher seelischer Belastung befunden. Die Staatsanwaltschaft stellte sich der Forderung eines psychiatrischen Gutachtens des Verteidigers nicht in den Weg.
Der Angeklagte sei am Sonntag, dem 2. Juni 2024, nur nach Döbeln gefahren, um sich mit der Mutter des Opfers zu versöhnen, so der Verteidiger. Andrei P. äußerte sich weiterhin nicht zu den Vorwürfen. Er hatte am 1. Prozesstag ausgesagt, dass er zum Tatzeitpunkt in der Arbeiterwohnung in Prag ausgeschlafen und danach die Wäsche gewaschen habe. (BLICK.de berichtete)
Gerichtsmedizinischer Befund gibt Aufschluss
Im weiteren Verlauf der Verhandlung verlas ein Sachverständiger den Obduktionsbericht des Opfers. Dabei kam heraus, dass es sich bei Valeriia um ein normal entwickeltes und gesundes Kind gehandelt hatte.
Am Opfer wurde eine stumpfe Gewalteinwirkung durch Druck im Nacken festgestellt. Der Täter habe sie in einen Schlammhaufen mit dem Gesicht nach unten gedrückt, bis sie nach wenigen Minuten durch Einatmen des Schlamms erstickte und verstarb. Es wurden keine Griffhämatome oder andere Verletzungen gefunden, die auf einen Kampf oder einen Sturz hingewiesen hätten. Der genaue Todeszeitpunkt konnte nicht bestimmt werden, da die Leiche längere Zeit im Wasser, bzw. feuchten Milieu, gelegen hatte. Der Auffindeort des Opfers ist auch der Tatort, erklärte der Sachverständige.
Vater erscheint vor Gericht
Um 11.30 Uhr betrat der Vater des Opfers, erstmalig den Verhandlungssaal im Landgericht. Angespannt, mit gequältem Blick nahm er neben seinem Anwalt Platz. Beide Eltern sind Nebenkläger im Prozess. Der Vater soll als Soldat im Ukraine-Krieg gekämpft haben und die Mutter war 2023 mit beiden Töchtern nach Deutschland gekommen. Die Eltern sind geschieden.
Bett in Prag sei unberührt gewesen
Am Montagmittag wurde dann ein Arbeitskollege (48) des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen. Er bestätigte, dass Andrei P., mit dem er in einer Arbeiterwohnung in Prag zum Tatzeitpunkt gelebt hatte, in der Nacht vom 2. zum 3. Juni nicht in der Wohnung geschlafen hatte. Das Bett sei akkurat gemacht und unberührt gewesen. Das wisse der 48-Jährige, da er am frühen Montagmorgen die Arbeiter für die Arbeit geweckt hatte und Andrei nicht da gewesen sei. Damit erhärtet sich weiter der Verdacht, dass Andrei P. in der Nacht bereits mit dem Mazda 3 nach Döbeln gefahren war.
"Wir haben ihn nicht ernst genommen. Er ist ein großes Kind und fantasiert viel"
Der Kollege beschrieb den Angeklagten als jemanden, der unrealistische Vorstellungen vom Leben hätte. Er wäre damit aufgefallen, dass er außerordentlich oft mit einer weiblichen Person telefoniert habe und im Kollegenkreis immer wieder davon erzählt hätte, wie man schnell Millionen Euro über das Internet verdienen könne. "Wir haben ihn nicht ernst genommen. Er ist ein großes Kind und fantasiert viel", so der Zeuge. Zeugenaussagen nach, habe der Angeklagte die Wohnung in Prag am Sonntagmittag bereits verlassen und wäre am Montagvormittag, gegen 10 Uhr, zurückgekommen und habe danach "die ganze Zeit Wäsche gewaschen".
Am letzten Prozesstag, am 31. Januar, werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.
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