Ab Freitag in Chemnitz verboten: Wer Wasser aus Bächen oder Flüssen holt, riskiert Ärger

Allgemeinverfügung der Stadt gilt ab Freitag, 24. Juli, bis Ende Oktober

Chemnitz

Die Stadt Chemnitz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ab Freitag, 24. Juli, untersagt wird. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober und betrifft sämtliche Bäche und Flüsse im Stadtgebiet.

Verbot gilt für Pumpen, Schläuche und Handgefäße

Nach Angaben der Stadt ist es ab Freitag nicht mehr erlaubt, Wasser mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen, Leitungen oder Schläuchen aus Flüssen und Bächen zu entnehmen. Auch die Entnahme mit Handgefäßen, beispielsweise Eimern oder Gießkannen, sei untersagt. Das Verbot gilt für den sogenannten Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch.

Anhaltende Trockenheit als Ursache

Grund für die Maßnahme sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in den Fließgewässern. Nach Angaben der Stadt sorgen ausbleibende Niederschläge, hohe Temperaturen und starke Sonneneinstrahlung dafür, dass mehr Wasser verdunstet, als durch Regen nachkommt. Bereits seit dem vergangenen Jahr bestehe ein Niederschlagsdefizit. Eine Entspannung der Situation sei derzeit nicht in Sicht.

Gefahr für Tiere und Pflanzen

Die niedrigen Wasserstände würden sich auch auf die Gewässerökologie auswirken: Steigende Wassertemperaturen und ein sinkender Sauerstoffgehalt beeinträchtigen die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer. Dadurch können sich Algen stärker ausbreiten, während Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet werden. Nach Angaben der Stadt können bereits geringe Wasserentnahmen die Situation weiter verschärfen und den Wasserhaushalt zusätzlich belasten.

Weitere Verbote

Die Stadt weist darauf hin, dass auch das Aufstauen von Gewässern ohne wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Errichtung von Anlagen in Gewässern ohne Genehmigung verboten sind. Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0371 488-3651 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

Diese Strafen drohen

Wer das Verbot ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nach dem Sächsischen Wassergesetz sind Geldbußen von bis zu 50.000 Euro möglich. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von der entnommenen Wassermenge, dem entstandenen Schaden und den konkreten Umständen ab.

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