Allgemeinverfügung in Chemnitz zurückgenommen: Das sind die neuen Corona-Regeln

Corona Lockerungen müssen zurückgenommen werden

Aufgrund des ab 24. April bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetzes hebt die Stadt Chemnitz ihre Allgemeinverfügung vom 31. März zum 24. April auf. Da in Chemnitz die Sieben-Tages-Inzidenz bereits seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, müssen die bislang geltenden Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Vorgaben des Bundes regeln das Geschehen vor Ort

Ab kommenden Montag, dem 26. April, werden demnach die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege und Hortbetreuung an Grundschulen in der Stadt Chemnitz geschlossen. Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag den Betrieb. Eine Notbetreuung kann eingerichtet werden.

Bei einer Inzidenz unter 165 können Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen geöffnet bleiben. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen findet Regelbetrieb statt.

Auswirkungen auch auf Kultur und Einzelhandel

Auch öffentliche Einrichtungen wie die Stadtbibliothek und das Wasserschloss Klaffenbach müssen vorerst wieder zusperren. Da die Inzidenz derzeit deutlich über 150 liegt, ist im Einzelhandel vorerst nur Click und Collent möglich.

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