Angriff auf jüdisches Restaurant: Angeklagter wird nicht inhaftiert

Blaulicht 30-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

OT Sonnenberg. 

OT Sonnenberg. Drei Jahre nach dem Angriff auf das "Schalom", ein jüdisches Restaurant und seinen Geschäftsführer ist nun ein Urteil gefällt worden.

Der 30-jährige Angeklagte ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das lokale Amtsgericht befand den aus Niedersachsen stammenden Mann am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Landfriedensbruchs für schuldig.

Hintergrund des Vorfalls 2018

Ende August 2018 attackierte eine Gruppe das Lokal mit Steinen und Flaschen und verletzte auch den Gastronom. An einem der Steine konnte DNA des Mannes gefunden werden. In Verbindung mit einer anderen Klage wegen Drogenhandels verhängte Richter Dominik Börner eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Felix Klein, welcher Beauftragter gegen Antisemitismus der Bundesregierung war, forderte die sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft auf, nun unverzüglich und umfassend zu ermitteln und mit aller Härte gegen die mutmaßlichen Täter vorzugehen.

Sachsens Polizei arbeite daran, "diese widerliche Tat aufzuklären", sagt Innenminister Wöller zu diesem Zeitpunkt. Das Ergebnis des mutmaßlich antisemitischen Angriffs dürfte auch drei Jahre später bei vielen Leuten für Verwunderung sorgen. 

Rassistische Motive oder mangelnde Beweislage? 

Staatsanwalt Thomas Fischer sprach in seinem Plädoyer von einer "rassistischen Tat". Der Wirt habe getroffen werden sollen, weil er sich zum Judentum bekenne. Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat - ohne Bewährungsoption. Die Verteidigung verlangte im Kontrast dazu einen Freispruch. Über die DNA-Spur hinaus seien keine haltbaren Indizien für eine Schuld seines Mandanten gefunden worden, sagte Rechtsanwalt Jan-Hendrik Herms. Der angeklagte Deutsche selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

 
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