Im Zuge des sächsischen Investitionsprogramms Barrierefreiheit können Einrichtungen aus dem Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich Mittel beantragen, um Investitionen in den Abbau von Barrieren zu realisieren. Stimmt der Gebäudeeigentümer dem Vorhaben zu, können auch Gewerbetreibende sowie Mieter oder Pächter eine Förderung beantragen. Für Chemnitz stehen rund 176.500 Euro zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Baukosten, wenn das Vorhaben maximal 25.000 Euro kostet. Bewerbungen werden bis zum 28. Februar angenommen. Auskünfte unter 488 6042 oder romy.ulbricht@stadt-chemnitz.de. Den Antrag gibt es zudem auf www.chemnitz.de.
- Chemnitz
- <b>Barriere-Abbau </b>Zuschüsse beantragen

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