Bettensteuer: Chemnitzer Stadtrat hat entschieden

Beschluss Stadt rechnet mit Millionen Mehreinnahmen

Nach langem Hin und Her ist es beschlossen: zum 1. Januar 2024 wird es in Chemnitz eine Beherbergungssteuer geben. Als Beherbergungseinrichtungen, in denen die Steuer erhoben wird, gelten Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten sowie Campingplätze. Auf die einzelne Übernachtung wird eine Steuer in Höhe von fünf Prozent der Bemessungsgrundlage, in der Regel die Übernachtungskosten, erhoben.

 

Kommunalrechtlichen Verpflichtung nachkommen

Im Zuge der Haushaltsplanung 2023/2024 und der Finanzplanung bis 2027 soll die Einführung der Beherbergungssteuer zusätzliche Einnahmen im städtischen Haushalt generieren. Damit kommt die Stadt Chemnitz der kommunalrechtlichen Verpflichtung nach, für die Erfüllung ihrer Aufgaben Einnahmen zu generieren. Darunter zählen neben Entgelten für Leistungen auch Steuern.

 

Es gibt Ausnahmen

Von der Zahlung befreit sind neben Minderjährigen unter anderem auch Personen, die für ihre Ausbildung oder ihr Studium an Veranstaltungen teilnehmen, die eine Übernachtung in Chemnitz erfordern. Die Stadt Chemnitz rechnet im Jahr 2024 mit Einnahmen aus der Steuer in Höhe von rund 2,31 Millionen Euro, im Jahr 2025 - dem Titeljahr als Kulturhauptstadt Europas - mit 3,56 Millionen Euro.

 

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