Am Oberlandesgericht in Dresden (OLG) fand am Mittwoch die abschließende Zeugenbefragung über die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung der Firma „Polster Sport Catering GmbH“ – ausgesprochen durch die Chemnitzer FC Fussball GmbH – statt.
Vorsitzender Richter Ulf Johannes Dieker teilte nach der Zeugenvernehmung von Katrin Johst und Knut Müller sowie Olaf Pönisch mit, dass die finale Entscheidung am 25. März getroffen wird.
Letzte Streitfrage sind die Sonderzahlungen
Im Fokus der Verhandlung standen schlussendlich die Sonderzahlungen, welche sich aus dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Union Berlin sowie dem Sachsenpokalspiel gegen den FC Erzgebirge Aue in der Saison 2022/23 ergeben haben. Dabei galt es die Frage final zu beantworten, ob diese in Höhe von 70.000 Euro verbindlich von der ehemaligen CFC-Präsidentin Romy Polster zugesagt und folglich im Saison-Budget eingeplant waren oder erst nachträglich – also nach Bekanntgabe der Vorwürfe der Misswirtschaft gegen sie und ihr Unternehmen – getätigt worden sind.
In Zahlen: Wurde das dazugehörige Schriftstück, welches von Romy Polster, Grit Hoffmann und Marc Arnold unterzeichnet wurde, von der eigentlichen Erstellung am 17. Mai 2023 auf den 25. Juli 2022 zurückdatiert.
Einheitlicher Auftritt bei der ersten Zeugenvernehmung
Die Eheleute Romy und Matthias Polster sowie Marc Arnold (ehemaliger Sportgeschäftsführer der Chemnitzer FC Fussball GmbH) und Grit Hoffmann (ehemalige Prokuristin sowie kaufmännisch Verantwortliche in der CFC Fussball GmbH) hatten bei ihren Befragungen im Grunde genommen identische Aussagen getroffen: Um nach der Saison 2022/23 ein negatives Eigenkapital zu verhindern, gewährte „Polster Catering“ der CFC Fussball GmbH einen Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro.
Dieser war an zwei Bedingungen geknüpft: Zum einen sollte diese mündliche Vereinbarung geheim bleiben und das Geld erst am Saisonende ausgeschüttet werden. Alle vier Befragten wussten das im Dezember einheitlich zu bestätigen.
Johst bestätigt Sonderzahlungen
Weil bei der ersten Zeugenbefragung Knut Müller, ehemaliger Aufsichtsratschef und Gesellschafter des Chemnitzer FC, und Kathrin Jost fehlten, wurden diese nun nachgeholt. Johst – seit Januar 2024 keine Geschäftsführerin mehr bei Polster-Catering – machte den Anfang und verwies darauf, dass sie die Verträge hinsichtlich der Sonderzahlungen nicht ausgehandelt, sondern einzig – auf Anweisung der Familie Polster – diese unterschrieben habe.
Von den Inhalten hat sie nachweislich nichts gewusst.
Müller zaubert neues Beweismittel aus dem Ärmel
Wesentlich spannender gestaltete sich die Zeugenbefragung von Müller. Der Grund: Er hatte mit der betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ein neues – und damit für die CFC-Vertreter unbekanntes – Beweismittel dabei.
Dieses habe er bei der Gesellschafterversammlung am 15. Mai 2023 erhalten. Arnold verwies damals auf eine Liquiditätslücke von einer halben Million Euro, die es zu schließen galt. Lösungen, so Müller, wurden bei der Versammlung keine vorgeschlagen, ebensowenig über den bestehenden Catering-Vertrag sowie Sonderzahlungen gesprochen. Müller merkte aber an, dass er in seiner Funktion als Aussichtsratsvorsitzender des Chemnitzer FC e.V. zuvor ein Gespräch mit Romy Polster führte, um in Zukunft die Konditionen bei Sonderspielen besser geregelt zu wissen.
CFC präsentiert mit Pönisch siebten Zeugen
Etwas überraschend war die Nominierung von Olaf Pönisch. Dieser wurde von Richter Diecker auch auf die Gesellschafterversammlung angesprochen und konnte in weiten Teilen den Ausführungen von Müller zustimmen. Hinsichtlich des neu eingebrachten Beweismittels unterschieden sich jedoch die Meinungen.
Denn Pönisch habe die BWA nicht erhalten, dafür aber einen Liquiditätsplan, ausgestellt von Grit Hoffmann. Diesen wiederum habe Müller nicht bekommen. An dieser Stelle stellt sich Frage: Wer lügt?
Ende ohne Schrecken oder mit fatalen finanziellen Folgen?!
Richter Diecker hatte beide Seiten – um eine Schlammschlacht und damit verbunden einen beträchtlichen Streitwert zu vermeiden – einen Vergleich empfohlen. Polster-Catering wurden für die Auflösung der Catering-Verträge, die bis 2039 laufen, eine Entschädigung von 10.000 Euro angeboten, die Gegenseite forderte eine Million. Ergo kam es zu keiner Einigung.
Am 25. März kommt es zur finalen Entscheidung. Entweder das OLG Dresden erklärt die Kündigung der Cateringverträge mit der Firma Polster durch den Chemnitzer FC für rechtens. Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann Polster Catering wieder die Verpflegung im „eins-Stadion – An der Gellertstraße“ übernehmen.
Für den CFC hätte dieses Ergebnis zudem fatale finanzielle Folgen...
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