Chemnitz: Zwei verkaufsoffene Sonntage für dieses Jahr geplant

Einzelhandel Begrenzung auf Stadtteil Zentrum

Der Stadtrat Chemnitz hat in seiner heutigen Sitzung die Termine für zwei verkaufsoffene Sonntage in Chemnitz - begrenzt auf den Stadtteil Zentrum - in diesem Jahr beschlossen. Verkaufsstellen im Stadtteil Zentrum dürfen jeweils zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein:

- am Sonntag, dem 28. November aus Anlass des Chemnitzer Weihnachtsmarktes

- am Sonntag, dem 12. Dezember aus Anlass des Chemnitzer Weihnachtsmarktes

Chemnitzer Weihnachtsmarkt als besonderer Anlass

Grundlage der Regelung ist das Sächsische Ladenöffnungsgesetz, das eine Öffnung von Verkaufsstellen zu besonderen Anlässen einräumt. Der Chemnitzer Weihnachtsmarkt gilt als besonderer Anlass. Er ist ein traditionelles und nicht alltägliches Ereignis in der Stadt, das auf die Besucher und Besucherinnen eine besondere Anziehungskraft ausübt und erfahrungsgemäß einen beträchtlichen Besucherstrom auslöst.

Verkaufsoffener Sonntag gilt nur für Zentrum

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hatte 2019 nach einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di entschieden, dass für die Erlaubnis von verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet ein besonderer Anlass sowie ein räumlicher Bezug zwischen der Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften bestehen muss. Demnach rechtfertigen Veranstaltungen wie der Chemnitzer Weihnachtsmarkt im Umfeld der Veranstaltungsorte eine Sonntagsöffnung, allerdings nicht im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Einkaufszentren am Stadtrand.

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