Einigung enthält Widerrufsklausel
-
Das CFC-Stadion an der Gellertstrasse. Foto: Harry Haertel
Chemnitz
Einigung enthält Widerrufsklausel
Der Rechtsstreit zwischen der Chemnitzer FC Fußball GmbH und ihrem ehemaligen Geschäftsführer Sport Marc Arnold steht offenbar kurz vor dem Abschluss. Vor dem Landgericht Chemnitz einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Arnold hatte ursprünglich bis zum 30. Juni 2025 einen Vertrag, der jedoch von der CFC GmbH am 28. August 2023 fristlos gekündigt wurde. Beide Seiten bekannten sich nun dazu, dass es sich dabei um eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist handelte.
Ab dem Kündigungs- Zeitpunkt muss der Fußballclub zwar keine monatlichen Bezüge zahlen, dafür aber ein Abfindung in Höhe von 93.000 Euro zahlen. Dieser Betrag wird die CFC GmbH nunmehr in drei gleichen Raten zwischen Februar 2026 und April 2026 an Arnold bezahlen. Wie während der Verhandlung bekannt wurde, hätte die CFC GmbH ursprünglich monatlich rund 10.000 Euro aufbringen müssen, um das Gehalt für den damaligen Geschäftsführer Arnold und die damit verbundenen Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung abzuführen.
Arnold, der als Spieler im Trikot von Borussia Dortmund in der Saison 1994/95 Deutscher Meister wurde und später unter anderem auch bei Hertha BSC kickte, übernahm am 1. März 2021 das Amt des Geschäftsführers Sport. Sein Vertrag wurde 2023 dann bis 2025 verlängert. Anschließend wurden Vorwürfe der Misswirtschaft immer lauter, deshalb traten Arnold und der gesamte Vorstand, zunächst zurück, der ehemalige Bundesligaprofi behielt aber vorerst seinen Geschäftsführer-Posten. Ende August 2023 folgte dann die fristlose Kündigung durch die CFC GmbH. Arnold, der vor der Verhandlung angespannt war, könne mit dem Vergleich leben. „Ich bin froh, dass der Fall jetzt abgeschlossen ist“, sagte der 55-Jährige.
Auch beim CFC herrschte wenigstens auf dieser juristischen Baustelle jetzt Planungssicherheit. „Der erzielte Vergleich ist im Verhältnis zu den Aufwendungen und Risiken, die bei einer Fortführung des Verfahrens am Oberlandesgericht auf uns zugekommen wären, die sinnvollste Variante. Jetzt können wir als Verein endlich wieder befreiter agieren. Eventuelle Regressforderungen bleiben aber davon unberührt“, erklärte CFC-Geschäftsstellenleiter Tommy Haeder. Einen Wermutstropfen gibt es aber dennoch. Der Vergleich wurde widerruflich geschlossen. Sollte bis es zum 16. Januar 2026 bekannt werden, dass es von der Agentur für Arbeit gegenüber Marc Arnold Rückforderungen gibt, die mehr als einen Monat betreffen, wird am 11. Märt 2026 neu verhandelt.