Chemnitz. Jedes Kind sollte in einer Familie aufwachsen können. Wenn das nicht bei den leiblichen Eltern möglich ist, kann auf Pflegeeltern vertraut werden. Neben der emotionalen Fürsorge, die Pflegeltern geben, kommt aber auch die finanzielle Komponente dazu:
Wovon leben die Pflegeeltern selbst, während sie die notwendige Elternzeit für ein Pflegekind ermöglichen? Elterngeld erhalten sie nämlich nicht. "Insbesondere Alleinstehende waren deshalb mitunter in der Vergangenheit nicht in der Lage, ein kleineres Kind aufzunehmen, wenn sie beispielsweise sechs Monate Elternzeit selbst finanziell nicht überbrücken konnten.? Nun hat die Stadt Chemnitz reagiert", informiert Diplom-Sozialpädagogin Angela Gomon-Voit vom Caritasberband. Kürzlich trat ein neue Richtlinie zu den finanziellen Leistungen für Vollzeitpflege in Kraft.
Statt Elterngeld zusätzliche Grundpauschale
Statt Elterngeld erhalten Pflegeeltern, die ihre Berufstätigkeit aufgrund der Aufnahme eines Pflegekindes unterbrechen, zusätzlich zum Pflegegeld eine monatliche Grundpauschale für maximal ein Jahr. Außerdem regelt die Richtlinie sämtliche Beihilfen, einmalige Zuschüsse und Pauschalen, die den Alltag der Pflegefamilien erleichtern. "Pflegeeltern leisten eine besondere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nun auch auf diese Weise Wertschätzung erfährt", so Angela Gomon-Voit weiter.
Der Bedarf an Pflegeeltern, die ein Kind vorübergehend oder auf Dauer Vollzeit aufnehmen, sei ungebrochen groß. Es würden Familien, Paare, Alleinlebende oder Alleinerziehende gesucht, die gern ein Kind bei sich aufnehmen möchten. Am Montag, dem 27. Juli findet eine offene Sprechzeit für alle
Interessierten von 15 bis 17 Uhr im Caritasbüro auf der Blankenauer Straße 17 statt. Interessierte erhalten unter anderem Auskunft über das Bewerberverfahren und den Weg zu einem Pflegekind sowie zu den Unterstützungen, die Pflegefamilien erhalten können.