Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unfall auf dem Chemnitzer Brühl

Blaulicht Auto kracht in Betonbegrenzung

Chemnitz. 

Am Dienstagabend gegen 22 Uhr kam es auf dem Brühl in Chemnitz zu einem Verkehrsunfall. Ein VW, der den Brühl mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr, verlor die Kontrolle und prallte heftig gegen eine betonumrandete Bepflanzung.

Fahrer und Beifahrer auf der Flucht

Als die ersten Polizeistreifen am Unfallort eintrafen, fanden sie das Fahrzeug verlassen vor. Von Fahrer und Beifahrer fehlte jede Spur. Ob die Insassen verletzt wurden, ist bislang unklar.

Hoher Sachschaden

Durch den Aufprall entstand erheblicher Sachschaden sowohl am VW als auch an der Straßenbegrenzung. Abschlepp- und Reinigungsarbeiten waren notwendig.

Ermittlungen laufen

Die Polizei hat die Fahndung nach den flüchtigen Insassen aufgenommen und ermittelt nun zu den genauen Umständen des Unfalls.

Update durch die Polizei, 24. September, 9.20 Uhr

Auf Nachfrage von BLICK.de erklärt die Polizei, dass der Unfall gegen 21.50 Uhr polizeibekannt wurde. Der PKW sei gegen eine Betonwand gefahren, woraufhin ein Totalschaden am Wagen entstand. Zeugen konnten zwei Personen beobachten, welche sich vom Unfallfahrzeug entfernten. Beim Eintreffen der Polizeibeamten konnten jedoch zwei Personen am Fahrzeug festgestellt werden, darunter der mutmaßliche jugendliche Fahrer. Im Zuge dessen wurden Ermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegenüber dem Halter sowie zum Unfall aufgenommen. Verletzt wurde nach Aussagen der Polizeidirektion Chemnitz niemand.

Update der Polizei vom 24. September, 14.10 Uhr

Ein Jugendlicher befuhr am Dienstagabend mit einem PKW VW die Straße Brühl in Richtung Georgstraße. Anschließend kollidierte der VW-Fahrer mit einer rechtsseitig befindlichen Beeteinfassung. In der Folge verließ der Fahrer in Begleitung seines Beifahrers unerlaubt die Unfallstelle. Verletzt wurde niemand. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten Polizisten den PKW-Fahrer jedoch ermitteln. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der unfallbedingte Sachschaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen.

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