So wie es für Autos die Hauptuntersuchung gibt, so müssen auch Abwasserleitungen regelmäßig überprüft werden. Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass auf dem eigenen Grundstück die Kanäle dicht sind und kein Abwasser ins Erdreich entweichen kann. Die Norm DIN 1986 Teil 30 gibt dafür den Rahmen vor. In der neuesten Version hat dabei eine neue Zeitspannenregelung den bisherigen Stichtag abgelöst. Wann die eigenen Abwasserleitungen überprüft werden müssen, sollten Hausbesitzer in einer individuellen Beratung bei ihrer Kommune oder bei Fachbetrieben klären lassen. Informationen gibt es unter www.kanaltuerpe.de
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