Insolvenzverwalter erklärt Masseunzulänglichkeit des CFC

FUSSBALL Vertrauensverhältnis zum Notvorstand ist grundlegend gestört

Insolvenzverwalter Klaus Siemon hat zum heutigen 1. August die Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren des Chemnitzer FC e.V. angezeigt. Der vorhandene Massebestand reiche laut Siemon nicht aus, um sämtliche Kosten  sowie weitergehende Masseverbindlichkeiten zu decken. Der bestehende Massebestand sei durch bestehende Verpflichtungen bereits aufgezehrt. Aus der Fortführung des Nachwuchsleistungszentrums würden weitere Verluste - gerechnet ab Juli 2019 - von mindestens 220.000 Euro entstehen. In dieser Höhe fehlen Mitgliedsbeiträge. Bereits in der Saison 2018/2019 war ein Verlust von mindestens 80.000 Euro entstanden, denn in dieser Höhe wurden Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Betrieb des NLZ sei mit Einnahmen von 500.000 Euro und Ausgaben von 500.000 Euro geplant.

Notvorstand erhält die Schuld

Der vom Vereinsregister bestellte Notvorstand habe laut der Erklärung des Insolvenzverwalters keine geeigneten Schritte unternommen, um die Deckungslücke zu schließen. So heißt es "Es wurden weder ein Finanzplan noch sonst sachgerechte Vorschläge zur Kostendeckung unterbreitet. Das Vertrauensverhältnis des Insolvenzverwalters zum Notvorstand ist grundlegend gestört. Anstatt den Insolvenzverwalter in seiner Sanierungsaufgabe zu unterstützen, wie es gem. § 97 II InsO die Pflicht gewesen wäre, begeht der Notvorstand Handlungen, die die Insolvenzmasse schädigen. Verantwortlich für diese Entwicklung ist ein insolvenzrechtlich inkompetenter Notvorstand. Grundlage dessen ist eine in jeder Hinsicht rechtswidrige Entscheidung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Chemnitz, das den Notvorstand bestellt hatte, ohne den Insolvenzverwalter zu beteiligen, was zwingend hätte geschehen müssen. Das Vereinsregister hat eine schwere, nicht wieder gutzumachende Verantwortung auf sich geladen, weil es entgegen rechtlicher Verpflichtung die Interessen der Insolvenzgläubiger gem. § 97 II InsO bei seiner Bestellungsentscheidung nicht berücksichtigt hat, was zwingend hätte geschehen müssen."

Amtsgericht verweigert Verwertung der Gesellschaftsanteile

Zudem hat das  Amtsgericht Chemnitz eine Verwertung der Gesellschaftsanteile durch den Insolvenzverwalter unmöglich gemacht. Die Verwertung wäre laut Siemon aber notwendig, um liquide Mittel zu erlangen. "Befremdlich ist der
Rechtsstandpunkt des Amtsgerichts Chemnitz, weil der Insolvenzverwalter mithilfe der Insolvenzgläubiger auf der Grundlage der Zustimmung der Gläubigerversammlung die CFC GmbH gegründet hat, 510.000 € Stammeinlage einbrachte und die Insolvenzmasse sämtliche Risiken trug.", führt Siemon in der Pressemitteilung aus.

Ausdrücklich verwies Klaus Siemon darauf hin, dass von der Masseunzulänglichkeit beim CFC e.V. die CFC GmbH nicht betroffen ist. Die Chemnitzer FC Fußball GmbH ist vollständig funktions- und handlungsfähig.

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