Inzidenz unter 100! Diese Lockerungen treten ab Montag in Chemnitz in Kraft

Corona Erweiterte Testmöglichkeiten über Pfingsten

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Chemnitz am heutigen Samstag laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 72,7. Sie liegt damit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. Demnach treten ab dem übernächsten Tag, das heißt am Montag, den 24. Mai, Lockerungen der Corona-Regelungen in Kraft. Das teilte die Pressestelle der Stadt Chemnitz am heutigen Samstagmittag mit.

 

Folgende Regelungen treten in Kraft:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum:

Zwei Haushalte, in geschlossenen Räumen maximal fünf Personen, im Übrigen maximal zehn Personen, dürfen zusammenkommen. Kinder unter 15 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht berücksichtigt.

 

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird aufgehoben.

 

Läden und Geschäfte

Baumärkte sowie Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen dürfen wieder öffnen.

 

Körpernahe Dienstleistungen

Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung und tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich.

(Für körpernahe Dienstleistungen, die medizinisch notwendig sind, ist dies nicht erforderlich.)

 

Außengastronomie

Die Außengastronomie kann für Besucher mit vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation für die Kontakterfassung öffnen.

Sitzen in einem Gastronomiebetrieb im Außenbereich Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.

 

Beherbergung

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze können wieder vermietet werden. Bei Anreise ist ein tagesaktueller Test vorzuweisen sowie die Kontaktnachverfolgung bzw. -erfassung ist durchzuführen.

 

Versammlungen

Unter freiem Himmel sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes ausschließlich ortsfest und mit maximal 1.000 Teilnehmer:innen zulässig. Die Versammlungsteilnehmer, Versammlungsleite und Ordner müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Meter wahren.

 

Kulturstätten

Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsort, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.

 

Sport

Erlaubt ist:

- Sport von Gruppen mit bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich,

auch auf Außensportanlagen,

- kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,

- kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich

- Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen für Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung.

 

Gästeführungen

Stadt-, Gäste- und Naturführungen im Außenbereich sind zulässig mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung. Es dürfen höchstens zehn Teilnehmer teilnehmen.

 

Kunst-, Musik- und Tanzschulen

Musik-, Tanz- und Kunstschulen dürfen mit Kontakterfassung öffnen.

Schüler müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen ist unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt.

 

Änderungen zum bisher verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen:

Bei der Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbar) gilt für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr, dass sie nur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Personenbeförderung, einschließlich Taxis, Reisebussen und regelmäßiger Fahrdienste zum Zweck der Schülerbeförderung ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Bei körpernahen Dienstleistungen ist für Kunden und Dienstleister medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

 

Die Testpflicht entfällt in den jeweiligen Bereichen für vollständig Geimpfte und Genesene gemäß der Ausnahmeverordnung.

 

 

Erweiterte Testmöglichkeiten über Pfingsten

 

Zusätzlich zu den normalen Schnelltest-Möglichkeiten stehen über die Pfingstfeiertage folgende zusätzliche Testangebote zur Verfügung:

 

Corona-Ambulanz, Hermann-Pöge-Straße 6:

Pfingstsonntag: 9 bis 13 Uhr

Pfingstmontag: 9 bis 13 Uhr

 

Teststation Jakobikirchplatz und auf dem Neumarkt:

Pfingstsonntag: 9 bis 14 Uhr

Pfingstmontag: 9 bis 19 Uhr

 

Teststation Yorckcenter, Fürstenstraße 144a/b

Pfingstmontag: 9 bis 19 Uhr

 

Testmöglichkeit am Tierpark

Um allen Besuchern auch zu Pfingsten die Möglichkeit zum Besuch der Einrichtungen zu bieten, wird am Pfingstsonntag und am Pfingstmontag vor dem Tierparkeingang ein Testzelt stehen, in dem sich die Besucher ab 9 Uhr einem Schnelltest unterziehen können. (Geimpfte und Genesene benötigen keinen Schnelltest.)

 

Zu beachten ist, dass das Testen etwas Zeit in Anspruch nimmt und es auch zu Wartezeiten kommen kann. Dies ist auch bei der Planung des Eintrittsfensters und der Anreise zu beachten.

 

 

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