Die für den 3. August und 7. September geplanten Jahrmärkte müssen leider abgesagt werden.
Die seit 18. Juli 2020 gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erlaubt zwar die Durchführung von Jahrmärkten. Allerdings ist diese Möglichkeit mit den Auflagen zu Hygienekonzept, Abstand und Nachverfolgbarkeit sowie mit einer Besucherbeschränkung von maximal 1.000 Personen verbunden.
Die Abstandsregelungen und Zugangskontrollen, um eine Maximalbesucherzahl sicherzustellen, können für die Jahrmärkte in der Chemnitzer Innenstadt nicht entsprechend gewährleistet werden.
Zudem stünde am 3. August durch den coronabedingten Umzug des Weindorfes auf die Marktfläche nur eine deutlich kleinere und vom Rosenhof abgetrennte Fläche zur Verfügung.
Unter diesen Umständen ist es organisatorisch und wirtschaftlich nicht möglich, die Jahrmärkte durchzuführen. Die Händler wurden selbstverständlich schriftlich über die Absage informiert.
Die Stadt Chemnitz veranstaltet normalerweise jeweils an einem Montag der Monate Februar bis November auf den Marktflächen rund um das Rathaus Jahrmärkte.