Marla-Svenja Liebich tritt Haft in Chemnitz weiterhin nicht an

Justizministerinnen fordern Prüfung des Selbstbestimmungsgesetzes nach Fall Liebich

Chemnitz

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, früher bekannt als Sven Liebich, muss eine Freiheitsstrafe antreten. Bereits im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle die heute 54-Jährige wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - ohne Bewährung. Sowohl Berufung als auch Revision scheiterten, das Urteil wurde rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft weist Liebich der JVA Chemnitz zu

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte verfügt, dass Liebich ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten soll. Ausschlaggebend sei ihr Wohnsitz in Sachsen. Für die Zuweisung sei das eingetragene Geschlecht maßgeblich - über das weitere Vorgehen entscheide die JVA selbst.

Öffentliche Ankündigung auf X

Am 20. August teilte Liebich auf der Plattform X mit, dass sie am 29. August um 22 Uhr in Chemnitz die Haft antreten werde. Bereits eine Stunde vorher wolle sie vor dem Gefängnis für Interviews zur Verfügung stehen.

Geplante Verfassungsbeschwerde

Trotz der rechtskräftigen Entscheidung kündigte Liebich im Juli an, Verfassungsbeschwerde einreichen zu lassen. Ihre Anwältin werde diese in Karlsruhe einreichen, schrieb sie damals auf X.

Rechtskraft bleibt bestehen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle ändert die Beschwerde zunächst nichts am Vollzug der Strafe. Damit sei Liebich trotz anhängiger Beschwerde verpflichtet, die Haft anzutreten.

Jahrelange Prozesse und Aufmärsche

Liebich ist seit Jahren eine bekannte Figur der rechtsextremen Szene in Halle. Seit 2014 organisierte sie immer wieder Demonstrationen auf dem Marktplatz, die regelmäßig zu Konflikten mit Gegendemonstranten führten. Viele der Vorwürfe, die zur aktuellen Haftstrafe führten, hängen mit diesen Kundgebungen zusammen.

Weitere Verfahren eingestellt

Neben dem aktuellen Strafverfahren laufen noch weitere Verfahren gegen Liebich. Erst im Juli setzte das Landgericht Leipzig ein Berufungsverfahren gegen sie und drei Mitangeklagte aus - in diesem Fall ging es um eine Auseinandersetzung mit einem Reporter während einer Corona-Demonstration.

Symbolfigur der rechtsextremen Szene

Mit dem Haftantritt endet für Marla-Svenja Liebich vorerst ein jahrelanger juristischer Kampf.

Geschlechtsänderung nach Selbstbestimmungsgesetz

Ende 2024 nutzte Liebich die Möglichkeiten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG). Dieses Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft und erlaubt die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt - ohne dass dafür Gutachten oder gerichtliche Verfahren erforderlich sind.

Svenja Liebich auf der Flucht?

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist am 29. August nicht zum Haftantritt erschienen und wird deshalb nun von den Behörden gesucht. Stattdessen soll sie sich abgesetzt haben - das bestätigte die Polizei laut Fokus der Bild-Zeitung. Gegen 21 Uhr veröffentlichte sie auf X (vormals Twitter) einen wirren Beitrag.

"Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen", sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe sich allerdings nicht gestellt.

Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach ihr werde gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota "aus operativtaktischen Gründen" keine Angaben. Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich.

Kundgebung vor Gefängnis - Audiodatei abgespielt 

Neben Journalisten hatten sich am Abend vor der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz auch Demonstranten versammelt. Nach Angaben der Polizei waren mindestens 60 Menschen gekommen. Laut Polizei hatte die Splitterpartei Freie Sachsen die Versammlung angemeldet. 

Während der Kundgebung wurde nach Angaben der Beamten auch eine Audiodatei vorgespielt. Ein Sprecher gab an, sie stamme "mutmaßlich von der Person, die heute hier die Haft antreten wollte". Diese habe mitgeteilt, dass sie sich "unpässlich fühlt, in ein Drittland abgesetzt hat", sagte der Polizeisprecher. Daraufhin seien sowohl die Versammlung als auch der Polizeieinsatz beendet worden. 

In einem Post auf der Plattform X, der unter dem Namen Liebichs abgesetzt wurde, hieß es am Abend: "Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet.  Niemand wusste von meinem Entschluss - kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl." 

Fall sorgt für Diskussion im Bundestag

Der Fall Liebich hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am Gesetz. "Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein", sagte er dem Nachrichtenportal "ZDFheute.de".

Beschwerde zurückgewiesen

Das Bundesinnenministerium hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde der gesuchten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gegen den Antisemitismusbeauftragten des Bundes, Felix Klein, zurückgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet. 

Klein hatte Liebich öffentlich mit der Aussage kritisiert, die Person "verhöhne nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen". Er hatte damit auf einen X-Post des Accounts Marla Svenja Liebich reagiert, in dem behauptet wurde, Liebich habe einen Antrag auf koschere Verpflegung im Strafvollzug gestellt. Begründet wurde dies damit, gläubige Jüdin zu sein.

Liebich hatte Ende August eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten sollen, erschien dort jedoch nicht. Seitdem wurden über den X-Account Marla Svenja Liebich zahlreiche Posts mit dem Hashtag #MarlaRennt abgesetzt.

Ministerium: Beschwerde ist unbegründet

Laut "Rheinischer Post" verschickte das Bundesinnenministerium am 13. Oktober ein Antwortschreiben an Liebich bezüglich der Beschwerde. Daraus gehe hervor, dass Liebich Klein vorgeworfen habe, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Das Ministerium stelle jedoch fest, dass die Aussage Kleins keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung erkennen lasse. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei unbegründet.

Liebich war 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen.

Weiterhin nicht in Haft

Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz weiterhin nicht angetreten (Stand: 24. Oktober 2025). Liebich sei weiterhin nicht der sächsischen Justiz zugeführt worden, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen forderte sie von der Bundesregierung eine Prüfung und Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes. 

Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Haft trat Liebich nicht an. Seitdem wird deutschlandweit nach ihr gefahndet. 

Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. 

Liebich ist kein Einzelfall

In Sachsen-Anhalt habe es zuletzt eine einstellige Zahl an Fällen gegeben, in denen Männer beantragt hatten in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, gab Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) an. Ihre Amtskolleginnen bestätigten, dass es solche Fälle in der Vergangenheit auch in Sachsen und Thüringen gegeben hatte. 

Dass Menschen ihren Personenstand ändern können, ohne dass die Behörden etwa den Grund für die Änderung prüfen, sei in allen drei Ländern eine erhebliche Belastung, sagte Geiert. In Zukunft sollte etwa Personal mit spezieller Sachkunde in besonderen Fällen wie dem Fall Liebich entscheiden.

"Niemand möchte, dass das Gesetz in die 80er Jahre zurückgeführt wird", sagte die Ministerin. Es müsse jedoch die Möglichkeit bestehen, einen Prüfmechanismus einzuführen, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. So könne gewährleistet werden, dass auch die Mitgefangenen, vor allem Frauen, geschützt werden können. 

Die Politikerinnen hatten sich in dieser Woche getroffen, um über aktuelle Themen der Justiz zu sprechen. Im Ergebnis forderten Weidinger, Meißner und Geiert unter anderem auch, dass das Cannabisgesetz auf den Prüfstand gestellt werden sollte. Das Treffen der Ministerinnen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für das kommende Jahr sei es wieder geplant, hieß es.