Abgeschleppt oder gestohlen?

Einige vergessen gern einmal, wo sie ihr Auto geparkt hatten, vielleicht wurde es auch vom Ordnungsamt abgeschleppt, doch im aller schlechtesten Fall hat es jemand gestohlen.

Wenn Sie für die nächste Autofahrt gemütlich zu Ihrem Auto schlendern und Ihr Fahrzeug nicht dort vorfinden, wo Sie es geparkt hatten, ist der Schock erst einmal groß. Denn wenn Ihr Auto wirklich gestohlen wurde, ist das nicht nur ärgerlich, sondern zieht auch einigen organisatorischen Aufwand nach sich. Von der Polizei bis zur Versicherung müssen Sie nun zu verschiedenen Stellen Kontakt aufnehmen und den Autodiebstahl melden. Wie genau Sie dabei vorgehen und wofür die Versicherung im Falle eines Autodiebstahls aufkommt, haben wir einmal recherchiert.

Autodiebstahl: Was tun?

Wenn Sie Ihr Auto nicht am vermuteten Ort vorfinden, könnte es gestohlen worden sein. So gehen Sie in diesem Fall vor:

  1. Situation klären: Liegt wirklich ein Diebstahl vor? Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellort vorfinden, sollten Sie sich zunächst bei der Polizei erkundigen, ob Ihr Auto womöglich abgeschleppt oder sichergestellt wurde.
  2. Diebstahl anzeigen: Wenn ein Autodiebstahl wahrscheinlich ist, erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Dabei machen Sie Angaben zu Ihrem Fahrzeug, woraufhin die Polizei den Wagen zur Fahndung ausschreibt. Lassen Sie sich Ihre Diebstahlsanzeige schriftlich von der Polizei bestätigen, damit Sie diese bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt vorlegen können.
  3. Ggf. Kreditkarten sperren: Falls sich in Ihrem Wagen EC- und Kreditkarten befunden haben, lassen Sie diese sofort sperren. Das geht am einfachsten über den zentralen Sperr-Notruf 116 116, der deutschlandweit kostenlos zu erreichen ist.
  4. Diebstahl der Versicherung melden: Nach einem Autodiebstahl sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Kaskoversicherung über den Diebstahl informieren. Der Versicherer wird Sie wissen lassen, welche Daten er für die Abwicklung benötigt.
  5. Diebstahl bei Leasinggeber oder Bank melden: Wenn das gestohlene Auto geleast oder finanziert ist, sollten Sie zeitnah auch den Leasinggeber beziehungsweise die Bank über den Diebstahl in Kenntnis setzen.
  6. Andere Versicherungen kontaktieren: Wenn sich Wertgegenstände im gestohlenen Wagen befunden haben, können diese über die Hausratversicherung oder eine Gepäckversicherung abgesichert sein. Hier beim Versicherer nachzufragen, kann sich entsprechend lohnen.
  7. Abmeldung beim Straßenverkehrsamt: Wenn Ihr Auto zwei Wochen nach dem Diebstahl nicht wieder aufgetaucht ist, sollten Sie es bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Für die Abmeldung benötigen Sie die Strafanzeige der Polizei, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern dieser noch in Ihrem Besitz ist sowie den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern der Wagen nicht geleast, gemietet oder finanziert ist.

Wann zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?

Ob die Versicherung bei einem Autodiebstahl greift, hängt vor allem von den Umständen des Diebstahls ab: Wenn Sie den Diebstahl mitverschuldet haben, weil Sie zum Beispiel den Autoschlüssel stecken und den Wagen unverschlossen stehen gelassen haben, kommt die Versicherung nicht für den Diebstahl auf. Tragen Sie dagegen keine Mitschuld am Autodiebstahl, greift in der Regel Ihre Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung. Falls Sie keine Teil- oder Vollkasko haben, bleiben Sie meist auf dem Schaden sitzen, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Fahrzeugdiebstählen nicht.

Zudem zahlt die Autoversicherung im Diebstahlfall nur, wenn Sie bei der Polizei Anzeige erstattet haben. Denn die Bestätigung der Anzeige ist eine der Voraussetzungen für die Schadenregulierung.

Auto geklaut, was nun?Bildquelle: donterase via pixabay

Was zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?

Wird Ihr Auto gestohlen und die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung greift, bekommen Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet. Das ist der Wert, den der Wagen zum Zeitpunkt des Diebstahls noch hat. Bei Neuwagen oder neuwertigen Autos ist dies oft ärgerlich, weil Neuwagen in den ersten Monaten nach Zulassung prozentual am meisten Wert einbüßen - entsprechend bekommen Sie im Vergleich zum Neupreis, den Sie vor kurzem erst bezahlt haben, einen verhältnismäßig geringen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.

Aus diesem Grund bieten viele Autoversicherer für Neuwagen für die ersten zwölf Monate nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung bei Diebstahl des Wagens an. In diesem Fall würden Sie den Neupreis erstattet bekommen, wenn Ihr Auto gestohlen wird. Bei Gebrauchtwagen erhalten Sie oft eine Kaufpreisentschädigung für die ersten zwölf Monate - wird Ihr Fahrzeug geklaut, erhalten Sie von der Versicherung also den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet.

Wenn ein gemietetes oder abonniertes Auto gestohlen wird, ist das Fahrzeug in der Regel komplett versichert, sofern Sie den Diebstahl zeitnah gemeldet und bei der Polizei angezeigt haben. Gegebenenfalls müssen Sie eine Selbstbeteiligung leisten, deren Höhe im Abo- oder Mietvertrag steht.

Autodiebstahl im Ausland

Wird Ihr Auto gestohlen, während Sie damit im Ausland unterwegs sind, gibt es keine allzu großen Unterschiede zum Autodiebstahl in Deutschland. Sie sollten zunächst die örtliche Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Hier lassen Sie sich ein schriftliches Protokoll mitgeben, das Sie nach Ihrer Rückkehr für die Diebstahlsanzeige bei der deutschen Polizei benötigen. Achten Sie darauf, dass Sie im Ausland keine Dokumente unterschreiben, die Sie nicht verstehen. Im Zweifel kann es helfen, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Zudem sollten Sie bereits aus dem Ausland telefonisch Ihre Autoversicherung kontaktieren, um den Diebstahl zu melden. Die Versicherung kann Ihnen auch sagen, ob sie eine kostenfreie Rückholung nach Deutschland anbietet - denn ohne Auto ist es gegebenenfalls schwierig, wieder zurück nach Hause zu kommen.

Sind Gegenstände, die im Auto lagen, bei Diebstahl versichert?

Während festverbaute Teile wie das Autoradio bei einem Diebstahl in der Regel versichert sind, unterliegen Gegenstände, die frei im Auto herumlagen, meist keinem Versicherungsschutz. Zu diesen Gegenständen, die nicht fest im Fahrzeug eingebaut sind, zählen zum Beispiel Wagenheber, Kindersitze, Rucksäcke und mobile Navigationsgeräte. Sofern Sie die Kaufbelege dieser Gegenstände aufbewahrt haben, ist es möglich, diese über Ihre Hausratversicherung ersetzt zu bekommen - dies ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Was passiert, wenn mein gestohlenes Auto wiedergefunden wird?

Kann die Polizei die Autodiebe in weniger als vier Wochen nach der Schadenmeldung ausfindig machen und Ihren Pkw sicherstellen, müssen Sie das Fahrzeug zurücknehmen und erhalten keine Entschädigung von Ihrer Autoversicherung. Wenn der Wagen beschädigt ist, also zum Beispiel ein geknacktes Schloss aufweist, übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel die Reparaturkosten. Liegt an Ihrem Auto ein Totalschaden vor, haben Sie je nach Fahrzeugalter und Versicherungskonditionen Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert oder eine Neupreis- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung.

Ihr Auto bitte auf Zufahrt zum Sportplatz Blau-Weiß Grötzsch wieder abholen, Ihre Polizei.  Bildquelle: Mabel Amber via pixabay

Taucht Ihr Fahrzeug erst nach mehr als vier Wochen wieder auf, sollte Ihre Versicherung den Schaden bereits erstattet haben. Dies hat zur Folge, dass der Wagen in den Besitz der Versicherung übergeht.

Kaskoversicherung für Diebstahlschutz

Wird Ihr Auto gestohlen, kommt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. Abgesichert gegen Autodiebstahl sind Sie deshalb nur, wenn Sie für Ihren Wagen eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Hier wird Ihnen im Falle eines Diebstahls mindestens der Wiederbeschaffungswert erstattet - bei Neuwagen oder kürzlich erworbenen Gebrauchtwagen je nach Versicherungsumfang auch der Neupreis oder Kaufpreis. Wenn Sie sich also im Falle eines Autodiebstahls keine Gedanken über die finanziellen Folgen machen möchten, empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkasko für Ihr Fahrzeug.

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