Mit gestohlenen Geldkarten auf Einkaufstour: Polizei fasst Tatverdächtigen nach Einbruchs- und Betrugsdelikt

Tatverdächtiger nach Einbruch, Bargeldabhebungen und Schmuckkauf festgenommen

Chemnitz

Am Montag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.40 Uhr, verschaffte sich ein Unbekannter Zutritt in ein Wohn- und Geschäftshaus in der Ludwigstraße im Ortsteil Schloßchemnitz. Er hebelte die Zugangstür zu Gewerberäumlichkeiten auf und durchsuchte diese nach Brauchbarem. Anschließend verschwand der Einbrecher unbemerkt mit einigen hundert Euro Bargeld sowie Geldkarten.

Bargeld abgehoben und Schmuck gekauft

Mit einer der EC-Karten hob der mutmaßliche Dieb an einem Geldautomaten in einer Einkaufspassage an der Hartmannstraße mehrere hundert Euro Bargeld ab. Danach betrat er dort ein Geschäft und erwarb mit einer zweiten Geldkarte Schmuck im Wert von etwa 700 Euro. Als ein Mitarbeiter des Geschäfts aufgrund des augenscheinlich nervösen Verhaltens des Mannes misstrauisch wurde, verließ der Käufer ohne den Schmuck die Örtlichkeit in unbekannte Richtung.

Tatverdächtiger am Bahnhof gestellt

Anhand von Bildaufnahmen einer Überwachungskamera der Einkaufspassage konnte der Tatverdächtige rasch identifiziert werden. Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen bemerkten Streifenbeamte den Gesuchten am gestrigen Nachmittag im Bereich der Reichsstraße und stellten ihn schließlich am Bahnhof Chemnitz-Mitte. Bei dem Gestellten handelt es sich um einen 40-Jährigen mit kasachischer Staatsbürgerschaft. Bei ihm fanden die Einsatzkräfte einige hundert Euro Bargeld sowie eine kleine Box mit geringen Mengen Betäubungsmitteln (Heroin, Crystal). Die Drogen und das Bargeld wurden sichergestellt. Der 40-Jährige wurde vorläufig festgenommen und auf ein Polizeirevier gebracht.

Haftbefehl erlassen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde der 40-jährige Tatverdächtige einem Richter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Die Ermittlungen gegen den 40-Jährigen wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls, des Computerbetruges sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz dauern an.

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