Die Polizei beschlagnahmte im September in Döbeln den "Adenauer SRP+"-Bus des Zentrums für Politische Schönheit. Die Dekra Chemnitz stufte das Fahrzeug nach mehrfacher Begutachtung als verkehrsunsicher ein (BLICK.de berichtete).
Festgestellte Mängel
Die festgestellten Mängel betrafen im Wesentlichen Lichtanlagen auf dem Dach, Schäden an Scheiben sowie bewegliche Aufbauten, die die Fahrzeughöhe sowie -breite unzulässig verändern und die Stabilität des Fahrzeugs berühren.
Aus dem Verkehr gezogen
Die zuständige KFZ-Zulassungsbehörde Berlin setzte den Bus daraufhin außer Betrieb. Der Bus darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr gefahren werden.
Rücktransport in zwei Etappen
Bis zum heutigen Tag stand der Bus auf dem Gelände einer Polizeidienststelle in Chemnitz. Nun wird der Adenauer Bus abtransportiert: Am Montag wurde zunächst der Dachaufbau demontiert und mittels Tieflader transportiert. Am heutigen Dienstag wird der Bus selbst abtransportiert.
Keine Angaben zum Zielort
Wohin der Bus gebracht wird, konnte die Polizeidirektion Chemnitz nicht sagen und verwies auf den Halter. Laut Polizeiangaben erfolgte der Transport nicht in Verantwortung und Organisation der Polizei.
Update der Polizeidirektion Chemnitz vom 10. Oktober, 13 Uhr
Mittlerweile wurde der durch den Halter organisierte Transport des verkehrsunsicheren Busses realisiert. Zwischenzeitlich hatte sich im Besonderen auch die Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz mit den Entwicklungen rund um den Protestbus beschäftigt. Konkret sichteten Ermittler hunderte Posts und Nutzerkommentare in den sozialen Netzwerken, die sich in der Hauptsache und mannigfaltigen Ausprägungen gegen einen Polizeihauptkommissar richteten, der die Verkehrskontrolle am 20. September 2025 maßgeblich durchgeführt hatte.
Im Ergebnis der umfassenden Prüfung wurden über 200 (Stand: 2. Oktober 2025) relevante Veröffentlichungen bzw. Kommentare im Internet festgestellt, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dabei handelt es sich nach Einschätzung der Kriminalisten im Wesentlichen um folgende Straftatbestände:
- Öffentliches Auffordern zu Straftaten
- Verleumdung
- Bedrohung
- Verhetzende Beleidigung
- Beleidigung
- Falsche Verdächtigung
- Üble Nachrede
- Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Eine eigens beim Dezernat Staatsschutz angesiedelte, vierköpfige Ermittlungsgruppe steht bereits im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Seitens der Justizbehörde erfolgt gegenwärtig eine umfassende strafrechtliche Würdigung der mehr als 200 Sachverhalte.
Das Ergebnis ist derzeit noch ausstehend. Ungeachtet dessen läuft das Monitoring der Ermittlungsgruppe in den sozialen Netzwerken fort.
Ermittlungen gegen Halter
Neben dem am 20.09.2025 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren (erloschene Betriebserlaubnis des Kraftomnibusses), über welches final die Bußgeldstelle des Landkreises Mittelsachsen entscheiden muss, hat die Verkehrspolizeiinspektion Chemnitz zudem eigenständige Ermittlungen aufgenommen.
#So wird gegen den Halter des Protestbusses und gegen die am 20. September 2025 auf der B 169 festgestellte Fahrerin wegen zahlreicher Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. die Fahrpersonalverordnung ermittelt.