Polizei zieht E-Scooter Fahrer aus dem Verkehr

blaulicht Mehrere Verstöße bei der Kontrolle von E-Scootern festgestellt

Polizisten kontrollierten im Rahmen der Streifentätigkeit mehrere E-Scooter bzw. deren Fahrer. Dabei stellten sie insgesamt fünf Verstöße fest.

 

In der Tschaikowskistraße waren Beamte auf einen E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen aufmerksam geworden. Gegen den 14-jährigen Fahrer wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Eben solch eine Anzeige folgte auch für einen 16-Jährigen. Er war mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen in der Dresdner Straße unterwegs gewesen.

 

Doch nicht nur der fehlende Versicherungsschutz fiel den Beamten bei den Kontrollen auf. In der Zietenstraße bemerkten sie ein Elektrokleinstfahrzeug, welches abwechselnd durch zwei Jugendliche gefahren worden war. Sie entschlossen sich zu einer Kontrolle und führten in diesem Zusammenhang mit den zwei Fahrern (2x 15) einen Drogenvortest durch. Dieser reagierte bei beiden positiv auf Cannabis. Für das Duo folgten jeweils eine Blutentnahme sowie Anzeigen wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel.

 

Einen weiteren E-Scooter-Fahrer (29) kontrollierten Polizisten im Deubners Weg. Ein mit dem 29-Jährigen durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,18 Promille. Für den Fahrer folgten eine Blutentnahme sowie eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind. Folglich gilt bei deren Nutzung die laut § 24a StVG vorgeschriebene 0,5 Promille-Grenze. Ebenso zieht eine Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln eine Anzeige nach sich. E-Scooter müssen für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr eine gültige Haftpflichtversicherung und daher ein Versicherungskennzeichen besitzen.

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