Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Deshalb müssen sie jährlich bis Ende März ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Darauf weißt aktuell die Agentur für Arbeit Chemnitz hin. Aufgrund der Corona-Pandemie akzeptieren die Bundesagentur für Arbeit und die Integrations- und Inklusionsämter, dass Anzeigen für das Jahr 2019 auch nach dem 31. März 2020, bis spätestens 30. Juni 2020, abgegeben werden können. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Zweithöchste Beschäftigungsquote in Sachsen
Aktuelle Statistikdaten belegen, dass die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten in Chemnitz von 2017 auf 2018 gestiegen ist. Die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter beträgt 4,5 Prozent, womit Chemnitz nach Dresden die zweithöchste Beschäftigungsquote Schwerbehinderter in Sachsen hat. Dabei erfüllen nicht alle Betriebe die Pflicht, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen oder ihnen Gleichgestellten zu besetzen.
Stattdessen zahlen sie eine Ausgleichsabgabe, die monatlich für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz zwischen 125 und 320 Euro betragen kann. In Chemnitz wird aktuell für rund 850 der insgesamt knapp 3.000 Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmer eine Ausgleichsabgabe gezahlt.