So geht Abriss mit Artenschutz

Ratgeber Brutplätze und Quartiere gefährdeter Vögel und Fledermäuse beim Gebäudeabriss beachten

Chemnitz. 

Chemnitz. In einer Großstadt wie Chemnitz sind viele ältere Häuser mit ihren Nischen und Einschlupflöchern inzwischen zu einem wichtigen Lebensraum geworden. Zahlreiche Vogel- und Fledermausarten finden hier einzigartige und selten gewordene Brut-, Fortpflanzungs- und Lebensstätten - darunter Hausspatzen, Mauersegler oder Mehlschwalben.

Die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass die Beseitigung von Brutplätzen einheimischer Vogelarten und Fledermausquartieren streng verboten ist. Besonders, wenn alte Häuser abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Jungtiere oder sogar ganze Fledermauskolonien sterben.

 

Gebäude vor Abrissarbeiten untersuchen lassen

Da die Neubauten oft keine Mauerspalten, Ritzen und zugängliche Hohlräume besitzen, gehen die wichtigen Lebensstätten der Tiere meist dauerhaft verloren. Um keine geschützten Arten zu gefährden und möglicherweise eine hohe Geldbuße zu riskieren, sollten Gebäude daher vor Beginn der Abrissarbeiten durch einen Spezialisten untersucht werden, der genau erfasst, welche Tiere am Gebäude leben.

Wenn das bekannt ist, können Abrissarbeiten leicht so geplant werden, dass durch einfache Maßnahmen keine Tiere zu Schaden kommen. Verlorengehende Brutplätze oder Fledermausquartiere können zum Beispiel durch Nist- und Fledermauskästen am Neubau oder an Gebäuden in der Umgebung ersetzt werden.

 

Untere Naturschutzbehörde informieren

Wer Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude beobachtet, an dem häufig Vögel oder gar Fledermäuse ein- und ausfliegen, wird gebeten, das Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde zu informieren. Wer selbst einen Gebäudeabriss plant, wird gebeten, sich frühzeitig an die Untere Naturschutzbehörde unter umweltamt@stadt-chemnitz.de zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen beratend zur Seite, um ein konfliktfreies Nebeneinander von Baumaßnahme und Artenschutz zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen unter www.chemnitz.de

 

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