Tötungsdelikt in Chemnitzer Pflegeheim: Beschuldigter wird schuldunfähig gesprochen

Das Chemnitzer Landgericht verhandelte das Tötungsdelikt an einer 91-Jährigen in einem Pflegeheim auf der Zschopauer Straße. Jetzt ist das Urteil im Prozess gefallen.

Chemnitz

Im Januar 2026 soll ein 23-Jähriger Mann eine Seniorin in einem Pflegeheim erstickt haben. Das Chemnitzer Landgericht verhandelt seit dem 18. Juni gegen Mouemen A. Ein Fall, der schockiert. Insgesamt vier Verhandlungstage gab es für den Fall. Auch zeigte sich am erste Verhandlungstag ein gut gefüllter Anhörungssaal.´

Opfer war 91 Jahre alt

Das Gericht legte dem Beschuldigten folgende Tat zur Last: Der Beschuldigte soll am 18. Januar um 12.40 Uhr in einem Pflegeheim auf der Zschopauer Straße im Chemnitzer Stadtteil Bernsdorf eine Frau mittels Ersticken, getötet haben.

Das 91-jährige Opfer war zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung untergebracht. Mouemen A. arbeitet im besagten Pflegeheim. Der Beschuldigte wurde noch vor Ort von der Polizei festgenommen.

Beschuldigter machte Ausbildung im Pflegeheim

„Da der Beschuldigte zumindest vermindert schuldunfähig gewesen sein soll, wird ein sogenanntes Sicherungsverfahren betrieben“, heißt es von Seiten des Landgerichts.

Beim Beschuldigten handelt es sich um einen 23-Jährigen aus dem Libanon, der um eine Ausbildung zur absolvieren nach Deutschland kam.

Urteil gefallen

Am 6. Juli ist am Landgericht Chemnitz das Urteil im Fall gefallen. Das Gericht ist von der Tat des Beschuldigten überzeugt. Eine Sachverständige bestätigte, dass Mouemen A. zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war, da eine Schizophrenie vorliegen könnte. Diese Auffassung wurde vom Gericht gestützt.

Wie im Verfahren bekannt wurde, soll der 23-Jährige die Seniorin mit einem Teil ihres Schlafanzuges erdrosselt haben. Er wird nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, da weiterhin eine Gefahr von ihm besteht.

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