Tuberkuloseausbruch in Chemnitz weitet sich aus

Gesundheit Zweiter Fall von Tuberkulose in der Stadt gemeldet

Im Zusammenhang mit der an offener Lungentuberkulose erkrankten Chemnitzer Pflegeschülerin wurde dem Amt für Gesundheit und Prävention eine zweite Tuberkuloseerkrankung gemeldet.

 

Kontaktperson der erkrankten Schülerin

Es handelt sich um eine enge Kontaktperson der erkrankten Schülerin. Sie war bereits zuvor mit Tuberkuloseverdacht zur weiteren Diagnostik in die Klinik eingewiesen worden. Nach aktuellem Kenntnisstand leidet sie ebenfalls an ansteckungsfähiger Lungentuberkulose und muss behandelt werden.

 

Kontaktpersonen werden ermittelt

Das Amt für Gesundheit und Prävention ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, die ein Risiko hatten, sich angesteckt zu haben und wird den betroffenen Personenkreis zeitgerecht untersuchen. Von diesen Umgebungsuntersuchungen sind ebenfalls die Pflegefachschule und ein weiteres Pflegeheim betroffen.

Bei der Auswertung der bisherigen Untersuchungsergebnisse der Kontaktpersonen wurden außerdem zwei weitere Tuberkuloseverdachtsfälle festgestellt, die umgehend zur Diagnostik in ein Krankenhaus eingewiesen wurden. Bis zum Abschluss der Diagnostik ist zur Ansteckung noch keine verbindliche Aussage möglich. Im Zusammenhang mit dem ersten Tuberkulosefall wurden bisher 75 Kontaktpersonen in Chemnitz untersucht. Bei einem Drittel der Personen wurden bisher Tuberkuloseinfektionen festgestellt.

 

Ansteckung heißt nicht gleich Erkrankung

Nicht jeder Kontakt zu Tuberkulose führt zu einer Infektion. Nicht jede Infektion führt zu einer Erkrankung. Bei allen positiv getesteten Personen wurde eine weiterführende ambulante Diagnostik eingeleitet. Personen mit tuberkuloseverdächtigen Befunden wurden in die Klinik eingewiesen. Bei den vier Personen, die aktuell im Krankenhaus sind, handelt es sich um Schüler und Schülerinnen der Pflegefachschule.

Bei allen Kontaktpersonen mit positiven beziehungsweise auffälligen Befunden, die im Pflegebereich arbeiten, veranlasst das Amt für Gesundheit und Prävention bis zum Ausschluss der Ansteckungsfähigkeit erforderliche Schutzmaßnahmen wie zeitweise Betretungsverbote oder die Auflage, während der Arbeit eine Maske zu tragen.

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