Unerlaubter Aufenthalt und weitere Verstöße: Haftbefehl für 28-jährigen Pakistani

Polizei Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion fanden auch Drogen

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am Dienstag gegen 23.50 Uhr am Hauptbahnhof einen 28-jährigen Pakistani. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn, neben vier Aufenthaltsermittlungen, zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorliegen. Wegen Diebstahl und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz war er zu einer Geldstrafe von insgesamt 1017 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden.

Des Weiteren stellte sich heraus, dass sich der 28-Jährige seit 31. Januar 2020 unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten dazu eine geringe Menge Heroin. Die Beamten nahmen die Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des unerlaubten Aufenthaltes auf. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Anschließend wurde der Pakistani in die JVA Dresden eingeliefert.

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