Verfahren von PCR-Testung in Chemnitzer Kitas geändert

Corona Lollitests nicht praktikabel

Tritt in einer Kindertageseinrichtung ein positiver Corona-Fall auf, werden die betroffenen Kontaktpersonen angewiesen, zwei PCR-Tests innerhalb einer 10-tägigen Beobachtungszeit in einem beauftragten Testzentrum, beim (Kinder-)Arzt oder in einer Apotheke durchführen zu lassen. Das haben das Jugendamt und das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz gemeinsam beschlossen.

Quarantäneanordnungen vermeiden

Hintergrund ist, dass sich die durch die Landesuntersuchungsanstalt zur Verfügung gestellten Lollitests (ebenfalls PCR) im Einsatz in den Kindertageseinrichtungen nicht als praktikabel erwiesen haben. Dennoch ist bei einem auftretenden positiven Fall in einer Gruppe in der Kindertageseinrichtung gemäß dem Infektionsschutzgesetz die Testung mit einem PCR-Test der Kinder und pädagogischen Fachkräfte (enge

Kontaktpersonen) aus der betroffenen Gruppe zwingend erforderlich. Damit sollen Quarantäneanordnungen vermieden werden.

 

Daher gilt ab sofort für die Chemnitzer Kindertageseinrichtungen folgendes Verfahren:

 

* Erstellung der Gruppenliste mit den betroffenen Kindern und pädagogischen Fachkräften und Übermittlung an das Gesundheitsamt

* gesonderte Betreuung der betroffenen Kinder in einer Gruppe mit festgelegten pädagogischen Fachkräften

* Die Eltern der Kinder aus der betroffenen Gruppe erhalten das Formular zur Vorlage bei einer beauftragten Teststelle, beim (Kinder-)Arzt oder in der Apotheke, um einen PCR-Test am Kind vornehmen zu lassen.

* Die Eltern müssen erstmalig innerhalb von zwei Tagen nach Bestätigung des positiven Falls in der Kindertageseinrichtung die Bestätigung vorlegen, dass das Kind mittels PCR-Test getestet wurde.

* Wenn Eltern der Testung nicht zustimmen, darf das Kind in der Einrichtung nicht betreut werden. Es erfolgt eine Meldung dieser Kinder an das Gesundheitsamt.

* Die zweite Testung ist zwischen dem fünften bis siebten Tag erforderlich. Dafür müssen die Eltern ebenfalls die Bestätigung in der Kindertageseinrichtung vorlegen, dass das Kind mittels PCR-Test getestet wurde.

 

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