Wer künftig umziehen will, braucht für die Ummeldung in der Behörde ab 1. November wieder eine Bestätigung seines Vermieters. Dies gilt sowohl beim Einzug wie beim Auszug aus einer Wohnung, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Die Neuerung ergebe sich aus der Ersetzung des sächsischen Meldegesetzes ans deutsche Melderecht. Insbesondere weist die Stadtverwaltung die Vermieter auf ihre entsprechende Mitwirkungspflicht hin - Wohnungsgeber müssen ihren künftigen oder vormaligen Mietern die Bestätigungen über Anfang oder Ende des Mietvertrags ausstellen. Eine Vorlage des Mietvertrags bei der Ummeldung ersetzt diese Bestätigung nicht. Eine entsprechende Bestätigung findet sich auf der Webseite der Stadt als "Wohnungsgeberbestätigung". Für die Ummeldung selbst gelten weiterhin die bekannten Fristen: An- und Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Stadt müssen innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
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- Vermieter müssen mitwirken

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