Verschärfte Zutrittsregelungen für die Schwimmhallen

Bäderbetrieb Mit der Überlastungsstufe gelten ab Freitag in Chemnitz neue Beschränkungen

Aufgrund der sächsischen Regelungen zur Überlastungsstufe, die ab morgen (19. November) gelten, kommt es auch in Chemnitzer Schwimmhallen zu verschärften Zutrittsbeschränkungen. Für den öffentlichen Bäderbetrieb, inklusive Schwimmkurse, Aquafitness und Sauna gilt nun die 2G-Regel. Das heißt, es besteht die Pflicht zur Vorlage eines lmpf-oder Genesenennachweises. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre benötigen keinen Test. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung erhalten, benötigen neben der ärztlichen Bescheinigung zusätzlich einen negativen Corona-Test. Dabei darf der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Zusätzlich werden die Kontaktdaten erfasst.

Weitere Nutzungsregelungen

Für den Vereinssport, Wasserwacht und sportliche Wettkämpfe gilt ebenfalls die 2G- Zutrittsregelung. Kinder unter 16 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten unter anderem für den Dienstsport zum Beispiel bei der Feuerwehr, sportwissenschaftliche Studiengänge, für den Leistungssport und lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler. Auch das Schulschwimmen, die Nutzung von Bäder und Saunen für rehabilitations- und medizinische Zwecke sowie Rettungskurse bleiben unberührt.

Hintergrund

Am Montag, dem 15. November, wurde der Belastungswert der Bettenbelegung von 1.300 Betten auf den Normalstationen in sächsischen Krankenhäusern überschritten wurde. Ist dies an drei aufeinander folgenden Tagen der Fall, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen zur Überlastungsstufe.

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