Am 28. April, vor genau einer Woche, ist das Urteil im spektakulären Kardiologenmordprozess in Chemnitz gefallen. Die Ehefrau des Opfers, Annegret K., sowie die Angeklagten Simone I. und Michael C.wurden zu lebenslanger Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes am Landgericht Chemnitz verurteilt. (BLICK.de berichtete ausführlich) Annegret K. hatte bereits am letzten Montag nach der Urteilsverkündung ankündigen lassen, dass sie in Revision gehen werde.
Dreimal Revision eingelegt
Doch der Fall um den vermögenden Herzspezialisten steht nicht still. Wie bereits am Urteilstag angekündigt, wurde von allen drei Anwälten der Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit kann das Urteil noch nicht im vollen Umfang rechtskräftig werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts informierte. Die Schwurgerichtskammer hatte die Witwe und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatten sie den 69-Jährigen im März 2024 heimtückisch und aus Habgier ermordet. Alle drei sind Deutsche. Ihre Rechtsanwälte hatten auf Freispruch plädiert, Staatsanwalt und Nebenklage eine Verurteilung wegen Mordes beantragt.
Was bedeutet Revision?
Bei der Revision wird das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft, also ob das Gericht die Gesetze richtig angewendet hat. Das bedeutet, dass zum einen überprüft wird, ob die Formalien alle eingehalten wurden, aber auch ob die Strafvorschriften (StGB) richtig angewendet wurden. Insbesondere wird geprüft, ob das Gericht vom richtigen Strafrahmen ausgegangen ist und ob bei der Strafzumessung die Kriterien, die für und gegen den Angeklagten sprechen richtig eingeordnet/berücksichtigt wurden. Für den Fall, dass Rechtsfehler gefunden werden überprüft der Bundesgerichtshof, ob er das Urteil selbst abändern kann oder ob die Sache noch einmal neu aufgerollt werden muss.
Das Urteil noch nicht vollumfänglich rechtskräftig
Das Urteil zum Mord an einem reichen Herzspezialisten aus Chemnitz wird vorerst nicht in vollem Umfang rechtskräftig. Alle drei Verurteilten haben über ihre Verteidigung Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Chemnitz informierte.