Vor Gericht: Pham Phi Son muss Geld zahlen - Abschiebung nicht vom Tisch

Urteil Vietnamese stand am Montag vor dem Amtsgericht Chemnitz

Chemnitz. 

Erst einmal kann er kurz aufatmen. Das Gerichtsverfahren gegen den Vietnamese Pham Phi Son, der seit Monaten mit seiner Familie wegen eines Abschiebeskandals nach knapp 36 Jahren durch die Medien geht (Blick berichtete), wurde heute vor das Amtsgericht Chemnitz gestellt. Ihm wurde unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt in Deutschland vorgeworfen, teilte das Amtsgericht Chemnitz am Freitag mit. Das Verfahren wurde nun unter der Bedingung eingestellt, dass der Vietnamese eine Geldauflage von 300 Euro an "Ärzte ohne Grenzen" zahlt. 

Amtsgericht stellt Verfahren ein

Son war 2015 zu lang in Vietnam gewesen. Dadurch war seine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erloschen, was ihm nicht bewusst war und er dadurch wieder unerlaubt Ende 2016 eingereiste. Der 65-Jährigeb konnte vor Gericht jedoch mit Klinikdokumenten nachweisen, dass er im Krankenhaus war, weshalb er nicht zurück nach Deutschland konnte. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ein. 

Abschiebeverfahren geht weiter

Das Abschiebeverfahren dauert jedoch weiter an. Die Ausländerbehörde sagte vergangene Woche, dass es keine Grundlage gebe, ihm das Bleiberecht zu erteilen. Es würden nötige Integrationsnachweise, wie eine unbefristete Arbeit und Deutschkenntnisse fehlen. Pham kam 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR und lebt seitdem mit Unterbrechungen hier. Er ist liiert und hat eine in Deutschland geborene 6-jährige Tochter. Es gab bereits Demonstrationen vor der Ausländerbehörde, damit die Familie in Deutschland bleiben kann. Eine Online-Petition gegen eine Abschiebung haben im Internet an die 100.000 Menschen unterzeichnet.

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