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Haftstrafen für Terroristen aus "braunen Kinderzimmern"

Die "Letzte Verteidigungswelle" agierte jugendlich-unprofessionell, aber gefährlich. Ziel der jungen Terroristen: die Vernichtung von Ausländern und politischen Gegnern. Nun wurden sie verurteilt.

Von dpa
05.08.2026, 16:13 Uhr
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    Haftstrafen für Terroristen aus "braunen Kinderzimmern" - Alle Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der rechten Terrorgruppe verurteilt.
    Alle Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der rechten Terrorgruppe verurteilt. Bild: Christian Charisius/dpa
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    Haftstrafen für Terroristen aus "braunen Kinderzimmern" - Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von Straftätern aus "braunen Kinderzimmern".
    Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von Straftätern aus "braunen Kinderzimmern". Bild: Christian Charisius/dpa
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    Haftstrafen für Terroristen aus "braunen Kinderzimmern" - Das unprofessionelle Vorgehen der Angeklagten habe bei den Ermittlungen geholfen, sagte Biehl.
    Das unprofessionelle Vorgehen der Angeklagten habe bei den Ermittlungen geholfen, sagte Biehl. Bild: Christian Charisius/dpa
Hamburg

Sieben junge Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" sind zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden. In seinem Urteil habe der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zugleich festgestellt, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner.

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision beantragt werden. 

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen in Brandenburg und Thüringen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.

Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft

Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus" hinterlassen.

Ein mit einer Kugelbombe geplanter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg konnte aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams verhindert werden.

Die zur Tatzeit noch jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Haftstrafe über anderthalb Jahre für den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen aus Hessen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, aber schon mehr als die Hälfte der Zeit in Untersuchungshaft abgesessen hat, wurde aufgehoben.

  • Haftstrafen für Terroristen aus "braunen Kinderzimmern" - Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von Straftätern aus "braunen Kinderzimmern".
    Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von Straftätern aus "braunen Kinderzimmern". Bild: Christian Charisius/dpa

Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden noch hinter verschlossenen Türen gehalten.

Vier der Verurteilten sind nach wie vor minderjährig - neben dem 15 -Jährigen aus Hessen drei 17-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zwei Mitglieder der Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind heute 19 Jahre alt, zwei weitere aus Sachsen und Thüringen 22 Jahre. 

Die Angeklagten hatten nach Angaben der Richterin allesamt eine schwere Kindheit, bis hin zu Misshandlungen. Auch seien sie im familiären Umfeld mit rechtem Gedankengut in Kontakt gekommen. "Die Bezeichnung braune Kinderzimmer ist recht passend gewählt", sagte Taeubner. Dies sei auch in die Urteile eingeflossen, ebenso der Umstand, dass fast alle Angeklagten sich im Prozess geständig eingelassen und Reue gezeigt hätten. 

Ein Angeklagter kommt in Bomberjacke zur Urteilsverkündung

Ein 19-Jähriger aus Wismar - der in Bomberjacke und szenetypischem T-Shirt zur Urteilsverkündung erschien - habe aber auch noch im Juni in der Untersuchungshaft versucht, einen neuen Staatsaufbau zu erstellen, mit Gauleitern und Gestapo, sagte die Richterin.

Die Angeklagten hätten sich als letzte Verteidigung Deutschlands gesehen und dabei aus einem menschenverachtenden Weltbild heraus schwerste Straftaten begangen. Versuchte Tötungen und Brandstiftungen seien Mittel, um Chaos zu stiften, "aber nicht geeignet, eine friedliche Gesellschaft zu verteidigen", sagte die Richterin.

Auch wenn es sich aufgrund der organisierten Struktur um eine terroristische Vereinigung handele, seien die Mitglieder doch sehr jugendlich- unprofessionell vorgegangen, sagte Taeubner. "Wir können nicht von einer wirklich ganz gefährlichen terroristischen Vereinigung ausgehen."  

  • Haftstrafen für Terroristen aus "braunen Kinderzimmern" - Das unprofessionelle Vorgehen der Angeklagten habe bei den Ermittlungen geholfen, sagte Biehl.
    Das unprofessionelle Vorgehen der Angeklagten habe bei den Ermittlungen geholfen, sagte Biehl. Bild: Christian Charisius/dpa

Gruppe agierte unprofessionell, aber gefährlich

"Wir haben es hier tatsächlich mit wirklich sehr unprofessionell handelnden Angeklagten zu tun gehabt, die sich selbst gefilmt haben, die ganz normal angemeldete Mobiltelefone benutzt haben, so dass wir da ermittlungsmäßig ganz schnell zum Ziel kamen", sagte auch der Vertreter des Generalbundesanwalts in dem Verfahren, Stefan Biehl, nach der Urteilsverkündung. Zugleich hätten sie "durch ihre tatsächlich durchgeführten Anschlagsversuche gezeigt, dass sie es ernst gemeint haben".

Dass es sich um so junge Terroristen handele, sei auch für die oberste Anklagebehörde ungewöhnlich. "Es ist ein Phänomen, das für den Bundesanwalt neu ist und das wir hier erstmals tatsächlich in dieser Dimension vor einen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gebracht haben."

Die Ermittlungen hätten zudem erbracht, dass sich eine "wirklich große Anzahl" weiterer Jugendlicher und ganz junger Erwachsener an der Gruppe beteiligt hätten, sagte Biehl. Sie hätten sich relativ schnell über das Internet radikalisiert und seien in die Vereinigung aufgenommen worden. "Dementsprechend sind die acht Angeklagten hier sozusagen nur die Spitze des Eisbergs."

Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe

Fünf der Verurteilten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.

Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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