blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Kulturhauptstadt 2025
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Fasching
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Deutschland & Welt
  2. Lachgas-Verbot gilt ab 12. April

Lachgas-Verbot gilt ab 12. April

Lachgas ist zu einer riskanten Freizeitdroge geworden und bisher leicht zu bekommen. Dagegen wurden gesetzliche Schranken beschlossen. Jetzt ist klar, wann genau sie in Kraft treten.

23.01.2026, 13:18 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Lachgas-Verbot gilt ab 12. April - Der Konsum von Lachgas ist gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden. (Symbolfoto)
    Der Konsum von Lachgas ist gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden. (Symbolfoto) Foto: Annette Riedl/dpa
Berlin

Das bundesweite Verbot von Lachgas, das zusehends auch als Partydroge bei Kindern und Jugendlichen kursiert, greift ab dem 12. April. Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor. Untersagt werden dann Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell verboten werden der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.o.-Tropfen, die als "Vergewaltigungsdroge" eingesetzt werden.

Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war im Dezember auch vom Bundesrat gebilligt worden. Es sieht aber noch eine Übergangszeit von drei Monaten von der Verkündung bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln vor, um Umstellungen im Handel und an Automaten zu ermöglichen. 

Beschränkungen auch für K.o.-Tropfen

Hintergrund der Neuregelungen ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte - etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Strikte Regeln kommen auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Koalitionspolitiker schlagen höhere Tabaksteuer vor - Die Tabaksteuer war in den vergangenen Jahren regelmäßig gestiegen - nun diskutiert die Politik, wie es weitergehen soll. (Symbolbild)
    Zigaretten

    Koalitionspolitiker schlagen höhere Tabaksteuer vor

  • Länder stimmen Pflicht für Widerrufsknopf in Onlineshops zu - Wer im Internet Verträge abschließt, soll diese künftig einfacher wieder stornieren können. (Symbolbild)
    Verbraucherschutz

    Länder stimmen Pflicht für Widerrufsknopf in Onlineshops zu

  • Tschechien plant Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige - Der tschechische Regierungschef Andrej Babis hat sich für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ausgesprochen. (Archivbild)
    Kinderschutz

    Tschechien plant Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

  • Vorsicht auf Kreuzfahrten: Mexiko geht gegen Vapes vor - Kreuzfahrtpassagiere aufgepasst: Seit Januar 2026 sind Einfuhr und Verkauf von Vapes und E-Zigaretten in Mexiko verboten, auch für Touristen.
    Empfindliche Strafen drohen

    Vorsicht auf Kreuzfahrten: Mexiko geht gegen Vapes vor

  • Hitzetraining oder Höhenmaske: Viel Risiko für Olympia-Gold? - Auf 1.600 Metern Höhe geht es in Antholz ab Sonntag um die Olympiasiege. (Archivbild)
    Biathlon in Antholz

    Hitzetraining oder Höhenmaske: Viel Risiko für Olympia-Gold?

  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Chemnitz

    Saturn im Chemnitz Center vor Schließung: Abverkauf gestartet
  • 2.Vogtland

    Zwei Neuzugänge im Autohaus: Sie verstärken den Standort in Plauen
  • 3.Erzgebirge

    PKW kollidiert mit Ampelanlage im Erzgebirge: Fahrer verletzt

Prospekte & Magazine


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo