Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig besser geschützt werden: Die Fraktionen im Bundestag einigten sich am 2. Januar auf eine gestaffelte Schutzzeit. Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Betroffene zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen. Damit müssten Frauen in Zukunft nicht mehr auf eine Krankschreibung angewiesen sein. Die Abstimmung über das Gesetz ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Sollte es verabschiedet werden, tritt die Neuregelung voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 in Kraft.
Bslang galt der Mutterschutz erst ab der 24. Schwangerschaftswoche
Bisher galt Mutterschutz erst bei einem Verlust ab der 24. Woche oder einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm. Eine Petition hatte den Anstoß zur Reform gegeben. Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßt die parteiübergreifende Einigung: "Eine Schutzlücke wird geschlossen." Geschätzt wird, dass mehr als 20 Prozent der schwangeren Frauen ihr Kind nicht zur Welt bringen können. Viele Paare kämpfen lange mit den körperlichen und seelischen Folgen.