Mindestlohn von 12 Euro im Bundesrat beschlossen

Reform Minister Dulig: "611.000 Erwerbstätige in Sachsen werden davon direkt profitieren"

Der Deutsche Bundesrat hat soeben dem "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" zugestimmt. Damit ist die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig sprach in der Länderkammer für den Freistaat Sachsen.

Respekt und Wertschätzung der Beschäftigten

Staatsminister Martin Dulig: "Die Zeiten, in denen selbst in Industrieländern oftmals niedrige Arbeitskosten als ein Standortvorteil gepriesen worden, sind längst vorbei. Inzwischen gibt es einen internationalen Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte. US-Präsident Biden richtete dazu im vergangenen Jahr einen Appell an die US-Unternehmen: "Pay them more! - Zahlt ihnen mehr!" Dieser Spruch gilt eins zu eins für Deutschland. Die von der Bundesregierung im vorliegenden Gesetz - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - vorgesehene außerordentliche Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro folgt dieser Erkenntnis.

 

Ein angemessener Mindestlohn ist zuallererst ein Sittlichkeitsgebot im Sinne des Respekts und der Wertschätzung der Beschäftigten. Der Mindestlohn muss es den Menschen ermöglichen, nicht nur während ihres aktiven Erwerbslebens von ihrer Arbeit leben zu können. Er muss ihnen gleichzeitig auch erlauben, für eine Rente ohne Inanspruchnahme staatlicher Grundhilfe vorsorgen zu können.

Besonders Ostdeutschland profitiert

Bundesweit werden ca. 6,2 Millionen Arbeitnehmer von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Das sind 18 Prozent der Erwerbstätigen. In Sachsen werden noch mehr Menschen einen spürbaren Einkommenssprung erzielen: 611.000 Arbeitnehmer - also 36 Prozent. Generell profitieren die Menschen in Ostdeutschland von der Mindestlohnerhöhung mehr als in Westdeutschland. Das liegt vor allem an der niedrigen Tarifbindung, der vergleichsweise schwach ausgeprägten betrieblichen Mitbestimmung. Aber auch durch unsere kleinteiligen Unternehmensstrukturen. Die Grenzlage zu Polen und Tschechien spielt ebenso eine Rolle.

 

Der Mindestlohn soll dort, wo keine Tarifbindung besteht und Tariflöhne nicht greifen, für ein angemessenes und gerechtes Einkommen sorgen. Er führt aber auch in den Branchentarifen zu notwendigen Anpassungen, und damit zu einem attraktiveren Arbeitsmarkt für Fachkräfte und macht unsere Wirtschaft zukunftssicher. Die aktuelle Inflationsrate - auch und vor allem bedingt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine - zeigt, wie notwendig spürbare Lohnerhöhungen gerade jetzt sind. Daher begrüße ich die geplante Erhöhung ausdrücklich.

 

Mir wäre es auch lieber, wenn wir in unserem Land nicht über Mindestlöhne als "Sittlichkeitsgrenze" reden müssten. Sondern alle Menschen einen fairen Lohn für ihre Arbeit erhalten würden - von dem sie auch gut leben können. Dafür wäre jedoch eine umfassende Tarifbindung unserer Unternehmen mit ordentlichen Tarifabschlüssen in einer flächendeckend gelebten Tarif- und Sozialpartnerschaft nötig. Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ist kein "Allheilmittel" und keine sozialpolitische Wohltat. Sie ist eine notwendige Lohnuntergrenze und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von fairer, sicherer und gut bezahlter Arbeit. Das ist Respekt gegenüber den arbeitenden Menschen."

 

 

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