Ab Januar 2026 tritt eine neue Minijob-Grenze in Kraft. Was sich durch den höheren Mindestlohn ändert und wie Rentner sowie Bürgergeld-Beziehende profitieren.
Das Wichtigste im Überblick
- Neue Minijob-Grenze ab 2026: 603 Euro monatlich
- Grund: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde
- Jahresverdienstgrenze: ca. 7.236 Euro
- Steuer- und sozialversicherungsfrei bis zur Verdienstgrenze
- Rentner: unbegrenzter Hinzuverdienst bleibt möglich
Warum steigt die Minijob-Grenze 2026 auf 603 Euro?
Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Da die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt die monatliche Grenze automatisch auf 603 Euro.
Das bedeutet: Wer 13,90 Euro pro Stunde verdient, kann künftig bis zu 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.
Jahresverdienstgrenze steigt auf rund 7.236 Euro
Die neue monatliche Grenze ergibt hochgerechnet eine Jahresverdienstgrenze von rund 7.236 Euro. Damit bleibt der Beschäftigungsumfang auch bei steigendem Stundenlohn konstant.
Ausblick 2027: Weitere Erhöhung auf 633 Euro vorgesehen
Für das Jahr 2027 ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde geplant. Daraus würde sich eine Minijob-Grenze von etwa 633 Euro monatlich ergeben. Diese Anpassung ist allerdings noch nicht gesetzlich beschlossen, sondern Teil der politischen Planung.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Minijobs bleiben bestehen
Auch ab 2026 bleiben Minijobs bis zur Verdienstgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Eine Ausnahme bildet die Rentenversicherung: Beschäftigte zahlen grundsätzlich Rentenversicherungsbeiträge, können sich davon jedoch auf Antrag befreien lassen.
Was gilt für Rentnerinnen und Rentner?
Seit 2023 dürfen Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Minijob bleibt dabei besonders vorteilhaft, da das Einkommen brutto gleich netto ist – solange die Verdienstgrenze eingehalten wird.
Was passiert bei Überschreiten der 603-Euro-Grenze?
Wer regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat verdient, wird nicht mehr als Minijobber, sondern als Midijobber eingestuft. In diesem Fall gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regeln mit Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Ein gelegentliches Überschreiten der Grenze – etwa durch Urlaubs- oder Krankheitsvertretung – ist zulässig, sofern der durchschnittliche Monatsverdienst im Jahresverlauf 603 Euro nicht übersteigt.
Mehr Spielraum für Zuverdienste ab 2026
Die Erhöhung der Minijob-Grenze bringt spürbare Vorteile für Beschäftigte mit kleinen Einkommen, insbesondere für Rentnerinnen, Rentner und Bürgergeld-Beziehende. Der Minijob bleibt eine attraktive und einfache Möglichkeit zum steuerfreien Hinzuverdienst.
Wer sich etwas dazuverdienen möchte, sollte sich rechtzeitig über die geltenden Freibeträge und Befreiungsmöglichkeiten bei der Rentenversicherung informieren.