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  1. Deutschland & Welt
  2. Opposition will Gesundheits-Sparpaket in Karlsruhe stoppen

Opposition will Gesundheits-Sparpaket in Karlsruhe stoppen

Der schwarz-rote Fahrplan bei der großen Reform der Gesundheitsausgaben steht auf der Kippe: Die Opposition beklagt ein "chaotisches" Schnellverfahren und schaltet das Verfassungsgericht ein.

Von dpa
08.07.2026, 17:23 Uhr
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    Opposition will Gesundheits-Sparpaket in Karlsruhe stoppen - Der Grünen-Abgeordnete Dahmen ruft das Bundesverfassungsgericht an.
    Der Grünen-Abgeordnete Dahmen ruft das Bundesverfassungsgericht an. Bild: Carsten Koall/dpa
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    Opposition will Gesundheits-Sparpaket in Karlsruhe stoppen - Unions-Fraktionsgeschäftsführer Bilger spricht von einem normalen Verfahren.
    Unions-Fraktionsgeschäftsführer Bilger spricht von einem normalen Verfahren. Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin

Die Opposition will die von der schwarz-roten Koalition noch vor der Sommerpause geplante Verabschiedung des Sparpakets für stabile Krankenkassenbeiträge juristisch stoppen. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte ein "chaotisches Gesetzgebungsverfahren" und teilte mit, dass er das Bundesverfassungsgericht dazu angerufen hat. Kurz darauf gab auch der Linke-Abgeordnete Ates Gürpinar einen solchen Schritt bekannt. Union und SPD lehnten es mit ihrer Mehrheit im Plenum ab, die für Freitag geplante Bundestags-Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen.

Dahmen sagte, er habe erhebliche Zweifel, dass "überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren" bei diesem Gesetz möglich sei. Mit einem Änderungsantrag von rund 300 Seiten sei erst am Montag "praktisch ein neues Gesetz" vorgelegt worden. Die milliardenschweren Auswirkungen seien auf diese Weise keinesfalls seriös abschätzbar.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang von Eilanträgen der Abgeordneten von Grünen und Linken. Wie schnell das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung dazu fällen könnte, blieb zunächst offen.

Parallele zu Fall Heilmann?

Die Grünen verweisen auf Parallelen aus dem Sommer 2023. Damals stoppte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem erfolgreichen Eilantrag in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition. Er argumentierte, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Entwurfs zu wenig Zeit geblieben.

Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Am 23. Juli wird jetzt auch die Karlsruher Entscheidung im Hauptverfahren dazu erwartet.

Im Bundestag beantragten Grüne und Linke, die zweite und dritte Lesung des Spargesetzes am Freitag abzusetzen – dies wurde aber mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte, es gebe keine ordentliche Beratung des Gesetzentwurfs. Dabei rede man über eines der wichtigsten Reformvorhaben.

Unionsfraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) betonte, dass die Pläne vor 70 Tagen vom Kabinett auf den Weg gebracht worden seien. Änderungen beträfen nun nur bestimmte Stellen, das meiste sei unverändert. Das sei "normales parlamentarisches Geschäft".

  • Opposition will Gesundheits-Sparpaket in Karlsruhe stoppen - Unions-Fraktionsgeschäftsführer Bilger spricht von einem normalen Verfahren.
    Unions-Fraktionsgeschäftsführer Bilger spricht von einem normalen Verfahren. Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa

Auch Linke-Abgeordneter schaltet Karlsruhe ein

Direkt nach dem Scheitern des Vorstoßes erklärte Linke-Gesundheitsexperte Gürpinar, er wende sich mit einer Klage in Karlsruhe gegen die unzulässige Eile des Verfahrens. "Die notwendige Zeit für Beratung und Willensbildung ist hier nicht gegeben." Am Dienstag seien weitere Änderungen angekündigt worden, was die Koalition dann selbst nicht mehr geschafft habe, so dass ein spontaner Entschließungsantrag abgestimmt werden solle. Auch der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Union und SPD streben an, das Sparpaket am Freitag im Bundestag zu beschließen. Es soll dann auch direkt in den Bundesrat kommen, der am Freitag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Am Mittwoch wollten Union und SPD im Gesundheitsausschuss des Bundestags noch mehrere Änderungen einfügen.

Sparpaket soll gesetzliche Kassen entlasten

Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

Zuletzt hatte die Koalition angesichts anhaltender Kritik die Sparpläne mehrfach verändert und war dabei auch den Ländern entgegengekommen. Gegen eine schnelle Bundesratsentscheidung regt sich aber Widerstand. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer dazu nötigen Fristverkürzung nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Sollte das Gesetz am Freitag auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen, bliebe nur, den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Das ist aber nicht unser Ziel."

Wird die Finanzlücke geschlossen?

Umstritten war auch, ob mit dem geänderten Paket die für 2027 erwartete Finanzlücke der gesetzlichen Kassen von knapp 19 Milliarden Euro geschlossen werden kann. Grünen-Experte Dahmen sagte, selbst mit größter Sorgfalt habe man nicht nachvollziehen können, wie die Koalition auf Einsparungen in dieser Höhe kommen wolle.

Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) betonte, man habe weitere Einsparungen in Milliardenhöhe gemeinsam heben können, um das Ziel der Beitragsstabilität zu sichern. "Das ist wesentlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit diese nicht weiter belastet werden."

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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