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Verfassungsschutz: Gefahr durch radikale Syrien-Rückkehrer

Was bedeutet die Übernahme von Haftanstalten für IS-Kämpfer durch syrische Regierungstruppen für Deutschland? Die Sicherheitsbehörden zeigen sich besorgt nach Berichten über Ausbrecher.

22.01.2026, 16:57 Uhr
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    Verfassungsschutz: Gefahr durch radikale Syrien-Rückkehrer - Leere Zellen und zurückgelassene Häftlingskleidung im al-Schaddadi-Gefängnis Anfang der Woche.
    Leere Zellen und zurückgelassene Häftlingskleidung im al-Schaddadi-Gefängnis Anfang der Woche. Foto: Moawia Atrash/dpa
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    Verfassungsschutz: Gefahr durch radikale Syrien-Rückkehrer - Das Lager al-Hol war bislang von den SDF bewacht worden.
    Das Lager al-Hol war bislang von den SDF bewacht worden. Foto: Ghaith Alsayed/AP/dpa
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    Verfassungsschutz: Gefahr durch radikale Syrien-Rückkehrer - Syriens Interimspräsident Ahmed al-Scharaa hätte eigentlich diese Woche erstmals nach Deutschland kommen sollen. Er sagte den Besuch wegen der innenpolitischen Lage in seinem Land kurzfristig ab. (Archivbild)
    Syriens Interimspräsident Ahmed al-Scharaa hätte eigentlich diese Woche erstmals nach Deutschland kommen sollen. Er sagte den Besuch wegen der innenpolitischen Lage in seinem Land kurzfristig ab. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa
Berlin

Berichte über in Syrien entflohene Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erfüllen deutsche Sicherheitsbehörden mit Sorge. Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) waren nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden vor Beginn der Offensive etwa 40 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Gewahrsam kurdischer Kräfte. Ein Überblick, wie viele von ihnen infolge der Kämpfe der vergangenen Tage ausbrechen konnten, fehlt noch. 

Gefängnisse und Lager für IS-Anhänger

Die syrische Übergangsregierung war in den vergangenen Tagen immer weiter in die bisher kurdisch kontrollierten Gebiete im Nordosten Syriens vorgerückt. Dort liegen auch mehrere Lager und Gefängnisse für IS-Kämpfer und deren Angehörige. Bisher waren die kurdisch angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) für deren Bewachung und Verwaltung zuständig. Im Zuge der Offensive sahen sie sich gezwungen unter anderem vom al-Hol-Lager abzuziehen.

  • Verfassungsschutz: Gefahr durch radikale Syrien-Rückkehrer - Das Lager al-Hol war bislang von den SDF bewacht worden.
    Das Lager al-Hol war bislang von den SDF bewacht worden. Foto: Ghaith Alsayed/AP/dpa

Die Kontrolle über das al-Schaddadi Gefängnis, das Lager al-Hol und möglicherweise auch ein Gefängnis in al-Rakka sei von Truppen der syrischen Regierung übernommen worden. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass es dabei zu Ausbrüchen und unkontrollierten Freilassungen kam", heißt es beim BfV. Ob sich darunter auch Menschen mit Bezug zu Deutschland befanden und wer womöglich später von den Regierungstruppen wieder in Haft genommen wurde, ist bisher nicht bekannt. Die Lage in Syrien sei aktuell äußerst volatil und dynamisch, heißt es in Sicherheitskreisen. Am Mittwoch teilte die US-Armee mit, sie werde 7.000 IS-Häftlinge von Syrien in den Irak bringen, 150 von ihnen seien bereits in das Nachbarland gebracht worden.

Kein Interesse an Rückholung deutscher IS-Terroristen

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts hatte am Mittwoch, auf die deutschen IS-Kämpfer in Syrien angesprochen, betont: "Eine Rückholung der dort inhaftierten Männer ist nach derzeitigem Stand nicht geplant." Grundsätzlich stellten Menschen, die aus Syrien zurückkehren und während ihres Aufenthalts dort an Waffen ausgebildet und islamistisch indoktriniert beziehungsweise durch das Erlebte traumatisiert worden seien, eine hohe Gefahr dar, heißt es vom Verfassungsschutz. Der Inlandsgeheimdienst warnt davor, die Frauen und Jugendlichen die in al-Hol über Jahre festgehalten wurden, zu unterschätzen. Insbesondere Kinder, die unter IS-Herrschaft und später in den Lagern aufgewachsen seien, könnten "höchst traumatisiert und radikalisiert sein".

Einige schlagen ein neues Kapitel auf

Das Verhalten der bisherigen Rückkehrer aus den vormaligen IS-Gebieten in Syrien ist den Angaben zufolge sehr unterschiedlich. Es reiche von einem Rückzug ins Private bis hin zur Wiederaufnahme von Aktivitäten in der islamistischen Szene. Anschläge in Deutschland wurden von Syrien-Rückkehrern bislang nicht verübt. 

Im Herbst 2023 wurde allerdings ein Syrien-Rückkehrer verhaftet, der im vergangenen März zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Das Duisburger Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass sich der 30-Jährige bereiterklärt hatte, einen Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration zu verüben. Er war 2013 nach Syrien gereist und nach seiner Rückkehr 2017 zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Anschließend nahm er an einem Aussteigerprogramm teil.

Was wurde aus deutschen HTS-Kämpfern?

Im Dezember 2024 war der langjährige Machthaber Baschar al-Assad durch die Islamistenmiliz HTS gestürzt worden. Er floh mit seiner Familie nach Russland. Der HTS und ihr nahestehenden Gruppierungen hatten sich während des Bürgerkriegs nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden etwa 100 Menschen mit Bezug zu Deutschland angeschlossen. 

  • Verfassungsschutz: Gefahr durch radikale Syrien-Rückkehrer - Syriens Interimspräsident Ahmed al-Scharaa hätte eigentlich diese Woche erstmals nach Deutschland kommen sollen. Er sagte den Besuch wegen der innenpolitischen Lage in seinem Land kurzfristig ab. (Archivbild)
    Syriens Interimspräsident Ahmed al-Scharaa hätte eigentlich diese Woche erstmals nach Deutschland kommen sollen. Er sagte den Besuch wegen der innenpolitischen Lage in seinem Land kurzfristig ab. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Der HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa steuert nun als Übergangspräsident die Geschicke Syriens und bemüht sich um eine Annäherung an den Westen. Dieser moderatere Kurs sei bei den aus Deutschland stammenden Islamisten in den Reihen der HTS teils nicht gut angekommen, ist zu hören. Dem Verfassungsschutz ist nicht bekannt, wie viele von ihnen womöglich in die Streitkräfte der syrischen Regierung integriert wurden und ob diese an den aktuellen Kampfhandlungen beteiligt sind. 

Wer noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, kann die deutsche verlieren, wenn er sich der Armee eines anderen Staates anschließt. Das Gleiche gilt, wenn jemand im Ausland für eine terroristische Vereinigung an Kampfhandlungen teilnimmt.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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