Geisterfahrer fährt unter Drogen Straßenrennen mit gestohlenem Fahrzeug

BLAULICHT 40.000 Euro Schaden an drei Polizeifahrzeugen

Dresden. 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 22-jährigen Polen Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht u. a. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel erhoben.

 

Geisterfahrt auf der BAB 17 und der B 173

 

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 08. April 2022 gegen 06.25 Uhr mit einem zuvor gestohlenen PKW zunächst auf der Bundesautobahn (BAB) 4, Eisenach Richtung Dresden, und anschließend weiter auf der BAB 17, Dresden Richtung Prag ohne Fahrerlaubnis und unter erheblichem Einfluss von Drogen stehend gefahren zu sein. Da die Polizei bemerkte, dass der Beschuldigte wiederholt ohne Blinken die Spur wechselte und mehrfach mittig zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen fuhr, sollte eine polizeiliche Kontrolle auf dem Autobahnparkplatz "Am Nöthnitzgrund" auf der BAB 17, Dresden Richtung Prag, km 13,5, erfolgen. Der Beschuldigte parkte das von ihm geführte Fahrzeug auf dem letzten Stellplatz kurz vor der Ausfahrt des Parkplatzes ab. Ein ziviles Polizeifahrzeug mit zwei Polizeibeamten stellte sich dabei links neben das Fahrzeug des Beschuldigten. Ein weiteres ziviles Fahrzeug der Polizei mit zwei Polizeibeamten stellte sich rechtsseitig schräg versetzt hinter das Fahrzeug des Beschuldigten.

 

Kollision mit parkendem Polizeifahrzeug

 

Als ein Polizeibeamter gegen 06.40 Uhr an das vom Beschuldigten geführte Fahrzeug herantrat, legte der Beschuldigte sofort den Rückwärtsgang ein, in der Absicht, aus der Parklücke zu fahren und den Parkplatz zu verlassen, um sich der Feststellung seiner Person zu entziehen. Dabei erkannte der Beschuldigte die neben und seitlich hinter ihm abgeparkten Fahrzeuge. Obwohl ein Ausparken trotz der eng abgeparkten Polizeifahrzeuge möglich gewesen wäre, misslang dies dem Beschuldigten infolge seiner drogenbedingten Fahruntauglichkeit und er kollidierte zunächst mit dem seitlich hinter ihm stehenden Polizeifahrzeug, an dem ein Sachschaden von fast 16.000 Euro entstand. Anschließend kollidierte der Beschuldigte mit dem links von ihm abgeparkten Polizeifahrzeug, an dem Sachschaden von etwa 2300 Euro entstand.

 

Beschuldigter flüchtete vom Unfallort

 

Obwohl der Beschuldigte den Unfall bemerkte, verließ er die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, um sich der Polizeikontrolle zu entziehen. Sodann fuhr er auf die BAB 17 entgegen der Fahrtrichtung auf und fuhr auf dem Seitenstreifen sowie teilweise im rechten von zwei Fahrstreifen, wobei er sein Fahrzeug maximal auf bis zu 200 km/h beschleunigte. Das inzwischen eingeschaltete Blaulicht der folgenden Polizeifahrzeuge ignorierte er.

 

Geisterfahrt in Richtung Dresden mit Blaulichtverfolgung

Der Beschuldigte verließ die BAB 17, Dresden Richtung Prag, an km 12,440 an der Anschlussstelle Dresden-Südvorstadt unter Nutzung des Beschleunigungsstreifens und damit weiterhin entgegen der Fahrtrichtung. Sodann befuhr er die B 173 aus Richtung Bannewitz in Richtung Dresden ebenfalls entgegen der Fahrtrichtung. Gegen nunmehr etwa 06:45 Uhr waren die BAB 17 und die B 173 aufgrund des eintretenden Berufsverkehrs mit anderen Verkehrsteilnehmern zunehmend ausgelastet. Sowohl auf der BAB 17 wie auch der B 173 mussten mehrere Verkehrsteilnehmer dem Fahrzeug des Beschuldigten ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

 

Trotz mehrfacher polizeilicher Blockaden wurde Fahrerflucht fortgesetzt

 

Anschließend versuchte der Beschuldigte wieder auf die Autobahn an der Anschlussstelle Dresden-Südvorstadt aufzufahren. Anstelle der Auffahrt befuhr er jedoch die Ausfahrt entgegen der Fahrtrichtung. Die vom Beschuldigten entgegen der Fahrtrichtung befahrene Ausfahrt wurde durch ein weiteres ziviles Fahrzeug der Polizei blockiert, um ein neuerliches Auffahren des Beschuldigten auf die Autobahn entgegen der Fahrtrichtung zu unterbinden. Der Beschuldigte, der erkannte, dass es sich um ein ziviles Polizeifahrzeug handelte, beabsichtigte weiter, sich der Kontrolle zu entziehen, weswegen er sein Fahrzeug nicht stoppte, sondern auswich und seine Fahrt auf der Grünfläche im Bereich der Anschlussstelle fortsetzte. Anschließend wendete er auf der Grünfläche und versuchte erneut auf die BAB 17, Prag in Richtung Dresden, km 12,440 entgegen der Fahrtrichtung aufzufahren, wobei er gegen das stehende Polizeifahrzeug fuhr und einen Leitpfosten mit der Halterung des Verkehrsschildes "Ausfahrt" überfuhr. Am nicht mehr fahrbereiten Polizeifahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 22.500 Euro, an Leitpfosten und Verkehrsschild ein Sachschaden von über 500 Euro.

 

Nach 200 km/h und einem Achsenbruch kam Fahrzeug zum Stehen

 

Obwohl der Beschuldigte auch diesen Unfall bemerkte und trotz erheblicher Schäden an dem von ihm geführten PKW setzte er seine Fahrt in nunmehr zumindest ordnungsgemäßer Fahrtrichtung auf der BAB 17, Prag in Richtung Dresden, fort. Um sich der Kontrolle weiter zu entziehen, beschleunigte er sein Fahrzeug trotz bestehenden Achsbruches an der Vorderachse und eingeschränkter Lenkbarkeit auf mehr als 200 km/h und setzte seine Fahrt auf der nun stark ausgelasteten BAB 17 und weiter auf der BAB 4, Dresden Richtung Eisenach fort, wo das Fahrzeug schließlich auf Höhe km 28,0 zum Stehen kam.

 

Beschuldigter befand sich bereits auf Bewährung

 

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 08.April 2022 in Untersuchungshaft, zunächst in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gießen, in dem ihm der Diebstahl des bei der hier vorgeworfenen Tat verwendeten Kraftfahrzeugs zur Last lag. In dem bei der Staatsanwaltschaft Gießen geführten Verfahren wurde der Beschuldigte vom Amtsgericht Gießen zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mittlerweile befindet sich der Beschuldigte in dem bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren in Untersuchungshaft, da das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen hat.

 

Beschuldigter bereits in Polen vorbestraft

 

Der Beschuldigte ist in Polen bereits vorbestraft. Er hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

 

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion