Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Meißen hat dramatische Folgen: In einem großen Legehennenbetrieb in der Gemeinde Ebersbach nahe Radeburg muss der gesamte Tierbestand getötet werden. Insgesamt sind rund 310.000 Legehennen betroffen. Das Veterinäramt des Landkreises Meißen traf diese Entscheidung nach einer umfassenden Risikobewertung – unterstützt von Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Landestierseuchenbekämpfungszentrums (LTBZ).
Mehrere Ausbrüche – keine Ausnahme mehr möglich
Nachdem zunächst Ausbrüche bei rund 80.000 und später weiteren 40.000 Legehennen bestätigt worden waren, wurde nun auch in einem dritten Stall das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI) nachgewiesen. Damit ist laut EU-Tiergesundheitsrecht keine Ausnahme vom vorgeschriebenen Tötungsgebot mehr möglich. Die Keulung sowie die anschließende Reinigung und Desinfektion übernimmt ein vom Sozialministerium beauftragter Dienstleister.
Staatsministerin Köpping: „Ein enorm bitterer Verlust“
Sozialministerin Petra Köpping zeigt sich betroffen: „Dieser erneute Ausbruch und die notwendigen Maßnahmen sind sehr bitter für die Menschen und Tiere in dem Geflügelbetrieb im Landkreis Meißen. Ich kann die Trauer nachempfinden und verstehen. Es ist der größte Legehennenbetrieb in Sachsen und einer der größten in ganz Deutschland. Trotz Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen konnte der Ausbruch nicht verhindert werden. […] Die Fachleute haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, den gesamten Bestand zu töten.“ Es gebe aus tierseuchenrechtlicher Sicht jedoch keine Alternative dazu. „Auch wenn über die Tierseuchenkasse Sachsen Entschädigungen für den Verlust der Tiere gezahlt werden, bleibt der Verlust groß. Denn der Betrieb steht vor einem nahezu kompletten Neuanfang
Schutz- und Überwachungszonen ausgeweitet
Das Landratsamt Meißen hat rund um den betroffenen Betrieb Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Diese reichen bis in den Landkreis Bautzen und die Stadt Dresden. Die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren im gesamten Landkreis Meißen sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten bleiben bestehen. Auch kleineren Haltungen wird dringend empfohlen, ihr Geflügel aufzustallen.
Weitere Ausbrüche in Sachsen
Der Fall in Ebersbach ist nicht der einzige: Bereits im November wurden 8000 Puten in einem weiteren Betrieb im Landkreis Meißen getötet. Am 11. Dezember traf es eine Gänsezucht im Landkreis Leipzig mit 6500 Tieren. Auch im Zoo Leipzig mussten nach einer Erkrankung eines Pelikans weitere Tiere eingeschläfert werden. Zudem wurde HPAI bei rund 30 verendeten Wildvögeln in Sachsen nachgewiesen.
Was Geflügelhalter jetzt beachten müssen
Geflügelhalter – auch mit Kleinstbeständen – sind gesetzlich verpflichtet, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen die Anzeige der Tierhaltung und das sofortige Hinzuziehen eines Tierarztes bei ungewöhnlichen Krankheits- oder Todesfällen. Tote Wildvögel sollten keinesfalls angefasst werden, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Hintergrund: Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest (HPAI) ist eine besonders schwere Form der aviären Influenza, verursacht durch hochpathogene Viren der Subtypen H5 und H7. Sie ist seit dem 19. Jahrhundert bekannt und gilt als Zoonose: In seltenen Fällen kann das Virus nach sehr engem Kontakt auch auf Säugetiere und den Menschen übertragen werden. Seit der EU-Neuregelung des Tiergesundheitsrechts 2021 hat die Biosicherheit in der Tierhaltung einen deutlich höheren Stellenwert.
Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.




