LKA ermittelt: Formierte sich in Sachsen eine militante Tierschutzgruppe?

Landeskriminalamt ermittelt wegen Angriffen auf Jagdeinrichtungen

Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen einen 27-jährigen Österreicher und vier Deutsche (21, 21, 24 und 35 Jahre) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

75 Jagdeinrichtungen beschädigt

Den Beschuldigten liegt zur Last, sich in Dresden zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben, um ihr gemeinsames Ziel, den militanten Tierschutz zu verfolgen. Die wesentliche und diesem Zweck dienende Tätigkeit der Vereinigung liegt in der Beschädigung und Zerstörung von Jagdeinrichtungen und der Jagd dienlichen Sachen in Wald und Flur in Dresden und Umgebung, um die Jagd für alle Zeit zu unterbinden.

So wurden im bisherigen Zeitraum vom 25. Dezember 2023 bis zum 25. Mai 2025 in insgesamt 24 Fällen 75 Jagdeinrichtungen ebenda beschädigt oder zerstört. Der vorläufige geschätzte Gesamtschaden beträgt 70.000 Euro.

Botschaften mit ALF-Bezug

Die Gruppierung soll sich durch an den Tatorten hinterlassene Botschaften mit der militanten Tierbefreiungsbewegung „Animal Liberation Front“, eine im Jahr 2004 in den Vereinigten Staaten von Amerika durch das Federal Bureau of Investigation (FBI) als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppe, gemein gemacht haben. Weiterhin drohen von den beschädigten oder zerstörten Ansitzplätzen Gefahren für Leib und Leben der Jagdberechtigten.

Razzien in Dresden, Leipzig und Halle

In dem Ermittlungsverfahren wurden am 4. und am 6. März 2026 bei den Beschuldigten Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden, Leipzig und Halle (Saale) durchgeführt.

Im Ergebnis der Durchsuchungen konnten zahlreiche elektronische Kommunikationsmittel und Speichermedien sowie Unterlagen und Werkzeuge gesichert werden. Weiterhin wurde in der Wohnung eines Beschuldigten eine größere Menge Cannabis aufgefunden und sichergestellt.

Ermittlungen dauern an

Haftbefehle wurden gegen die Beschuldigten nicht beantragt, da derzeit keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Die Ermittlungen dauern an.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Auch interessant für dich