
Als ausländischer Broker führt Interactive Brokers nicht automatisch die Abgeltungssteuer an das deutsche Finanzamt ab. Das bedeutet, dass sich investierte Anleger selber die Steuererklärung kümmern müssen. Um seinen Kunden die Interactive Brokers Steuererklärung zu erleichtern, gibt es einige Tools, mit denen die Gewinne und Verluste automatisch berechnet werden. Wir erklären, welche Instrumente Interactive Brokers hierfür bereithält.
Wer ein Konto bei einem Broker im Ausland besitzt, kommt irgendwann einmal mit der Steuererklärung in Kontakt. Ausländische Broker wie Interactive Brokers locken mit günstigen Transaktionsgebühren. Dies fällt auch bei den Interactive Brokers Gebühren auf. Häufig sind Trader der Meinung, sie würden bei einem Broker mit Sitz im Ausland um die Abführung der Abgeltungssteuer herumkommen. Dies ist aber nicht der Fall, vielmehr ist die Steuer natürlich trotzdem zu zahlen.
Die nicht automatisierte Steuerabführung hat teilweise sogar einige Nachteile, die ein Kunde von Interactive Brokers kennen sollte. Denn anders als bei deutschen Brokern, wird die Steuer nicht automatisch einbehalten. Stattdessen sind Sie selber verpflichtet gemäß Paragraf 32d Abs. 3 EStG die Steuer in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Dies ist in dem Formular der Anlage KAP verpflichtend. Da allerdings nicht alle Broker entsprechende Auswertungen bereitstellen, die der Trader für seine Steuererklärung benötigt, kann dies bei denjenigen, die nicht im deutschen Steuerrecht fit sind, problematisch werden. Zu beachten ist:
Seit Ende 2020 bietet Interactive Brokers einen Steuerbericht an, der Sie bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt. Der informative Steuerbericht ist in der Kontoverwaltung zu finden. Nachdem die Rechtsordnung für Deutschland ausgewählt wurde, können Sie ein entsprechendes Reporting bei Interactive Brokers anfordern.
Die Vorschriften zu Steuererklärungen haben sich in den letzten Jahren in Deutschland enorm geändert. Daher ist es wichtig, dass Gewinne und Verluste auch von einem Broker für Steuerzwecke gut verwaltet werden. Für die Interactive Brokers Steuererklärung finden Sie den sogenannten Steueroptimierer.
Dieses Tool ermöglicht Ihnen eine bessere Kontrolle über Ihre steuerliche Situation zu behalten. Fast auf Knopfdruck erstellt dieses nützliche Werkzeug im Handumdrehen eine Zuordnung zu den Steuerposten, mit denen Sie Ihre Kapitalgewinne und Kapitalverluste optimieren können. Das Werkzeug ermöglicht:
Um den Steueroptimierer zu nutzen, müssen Sie auf eine Position klicken und dann „Steuerposten ändern“ auswählen. Das Tool kann für Aktien, Anleihen, Optionen und Optionsscheine und Single-Stock-Futures genutzt werden.
Bei dem Forex Einkommensblatt von Interactive Brokers handelt es sich um ein Arbeitsblatt, dem Sie Ihre Gewinn- und Verluste Informationen aus den abgeschlossenen Währungstransaktionen für das jeweilige Jahr entnehmen können. Es werden die Erträge und Verluste aufgelistet einschließlich aller Wertpapiergeschäfte und Devisengeschäfte, die auf eine nicht funktionale Währung beruhen.
Das Arbeitsblatt enthält genaue Informationen über sämtliche Währungstransaktionen, die im abgelaufenen Jahr abgeschlossen wurden. Um an die Steuerformulare von Interactive Brokers zu gelangen, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten beim Portal anmelden. Die Interactive Brokers Steuererklärung ist in verschiedenen Formaten verfügbar, wie zum Beispiel in Excel, PDF und HTML.
Sie können die Steuerformulare im Kundenbereich herunterladen. Dabei stehen Ihnen nicht nur Informationen zum abgelaufenen Jahr, sondern zu den fünf vorherigen Jahren zur Verfügung. Bis 2022 sind Kapitalerträge bis 801 € pro Person im Jahr und ab 2023 bis 1000 € steuerfrei. Die steuerfreie Höhe entspricht dem Sparerfreibetrag.
Bei einem ausländischen Broker wie bei Interactive Brokers müssen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Dies ist daher erforderlich, da es sich bei Interactive Brokers um einen ausländischen Broker handelt, der nicht automatisch an das deutsche Finanzamt abführt. Seit dem Jahr 2009 werden Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufer und Dividenden und Zinsen anders besteuert, als andere Einkunftsarten wie das Gehalt.
Hierfür wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, die aber mittlerweile Kapitalertragssteuer genannt wird. Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem pauschalen Abzug von 25 % Abgeltungssteuer. Zusätzlich fallen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag an und für Mitglieder von Kirchen die Kirchensteuer. Normalerweise führen Onlinebroker diese Steuern an das Finanzamt ab. In diesem Fall müssen diese nicht in Ihrer Steuererklärung manuell angegeben werden.
Besitzen Sie allerdings ausländische Fonds und Aktien bei einem Broker aus dem Ausland, dann kann es sein, dass Quellensteuer einbehalten wird. Wie hoch diese ausfällt, ist vom Land unterschiedlich geregelt. Ausländische Broker wie Interactive Brokers halten keine Abgeltungssteuer ein. Daher ist es erforderlich, dass Sie die Kapitalerträge, die Sie bei Interactive Brokers erzielt haben, in der Anlage KAP in der Zeile 19 bei Ihrer jährlichen Steuererklärung eintragen.
Tipp Interactive Brokers Steuererklärung: Die Eintragungswerte, die Sie für die Anlage KAP benötigen, können Sie der Bescheinigung von Interactive Brokers entnehmen. Was in welcher Zeile auf der Steuererklärung muss, ist dort bereits vorgegeben. Das bedeutet, dass Sie die Zahlen nur in Ihre Anlage KAP übernehmen müssen. Unterhalten Sie Depots und Konten bei verschiedenen Brokern, müssen Sie allerdings für jede Zeile die Zahlen manuell addieren und dann in das Formular die Summe übertragen.
Interactive Brokers bietet als Service eine Ertragsaufstellung an, die Sie als Interactive Brokers Steuererklärung nutzen können. Dieses Tool ist kostenlos. Der Beleg ist ein hilfreiches Werkzeug für Ihre Steuererklärung, denn normalerweise müssen Sie selber die einzelnen Erträge ausrechnen und Gewinne mit Verlusten verrechnen. Nachdem Sie die Zahlen in Ihrer Steuererklärung erfasst haben, müssen Sie den Beleg nicht einreichen. Nur wenn das Finanzamt gezielt nach der Interactive Brokers Steuererklärung fragt, ist ein Nachweis erforderlich. Daher sollten Sie den Beleg aufbewahren, bis die Steuerveranlagung bestandskräftig ist.
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