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Nein, es gibt keine Ausnahme. Kein Einzelfall. Union darf nicht, wie vom Verein erhofft, 18.000 geimpfte, genesene oder getestete Fans zum kommenden Heimspiel in das Stadion lassen. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnt es ab.
Der 1. FC Union Berlin ist mit dem Eilantrag zur Zulassung von maximal 18.000 Fans beim nächsten Bundesliga-Heimspiel mit der 3G-Basis vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gescheitert.
Der große Wunsch von Trainer Urs Fischer und den Zuschauern bleibt damit vorerst unerfüllt. „Ich hätte gerne ein volles Haus“ so der Schweizer Trainer und lächelte zumindest ein wenig. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt entschied sich aber ein paar Stunden später nicht im Sinne der Berliner.
Der Antragsteller könnte die weitere Ausnutzung der Stadionkapazität nicht beanspruchen, hieß es in einer Mitteilung am Abend. „Die Personenobergrenze sei derzeit noch verfassungsgemäß und verletze ihn nicht in seiner Berufsausübungsfreiheit“. „Der Eingriff sei verhältnismäßig“.
Es bleibt dabei, 50 Prozent dürfen auf Basis von der 3G-Regel an diesem Samstag in das Stadion „An der Alten Försterei“. 22.012 Fans passen maximal in das Stadion. Union Berlin wollte aber mit dem Eilantrag eine Auslastung von 80 Prozent erreichen.
„Wir akzeptieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und werden unser Spiel am Sonnabend auf Basis der bisherigen Genehmigungslage durchführen“ kommentierte Präsident Dirk Zingler. „Angesichts der Urteilsbegründung in der mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gericht die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung für noch zumutbar und die ihnen zugrundeliegenden Einschätzungen noch als nicht offenkundig verfehlt bewertet, sind wir optimistisch, dass auch der Berliner Senat in Kürze weiterreichende Regelungen treffen wird“. Auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg will Union aber verzichten.
Zingler hatte vor dem Urteil schon betont „Es geht nicht darum, ob es Gewinner oder Verlierer gibt“. Der 57-Jährige Schweizer hatte klare Regeln für die Fans und Veranstalter gefordert und unter anderem von einer handwerklichen Qualität des Berliner Gesundheitsverwaltung gesprochen.
Das Verwaltungsgericht in Berlin erwähnte in ihrer Begründung auch, dass angesichts der jahreszeitlich zu erwartenden (Re)-Dynamisierung des Infektionsgeschehens es noch gerechtfertigt sei, noch nicht alle Beschränkungen zu lockern. Zudem lägen hier auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, weil es bei den regelmäßig stattfindenden Punktspielen in der Fußball-Bundesliga nicht um sogenannte Einzelfälle handelt.
In begründeten Einzelfällen könnte die fachlich zuständige Senatsverwaltung eine Ausnahme einer Personenobergrenze zulassen. Der Antrag von Union Berlin an eben dieser Behörde war bis Montag nach Vereinsangaben nicht entschieden worden, daraufhin hatte der Tabellensiebte der Bundesliga am Dienstag seinen Eilantrag gestellt. Die getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte nun aber auch die Verantwortlichen des Hauptstadtrivalen Hertha BSC Berlin interessieren. „Wir werden uns Anfang der Woche zu diesem Thema zusammensetzen und genau beobachten, was da passiert“ teilte Herthas Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic mit.
Von einer Veranstaltung nach 2G-Regeln, zu der nur die geimpfte und genesene Fans dürfen, haltet Union Berlin nichts. Er möchte mit Union nicht geimpfte Personen nicht außen vor lassen. „Wenn wir sie ausschließen, erreichen wir sie gar nicht mehr“ so Zingler. Union wolle auch wieder einen Impfbus zu dem Heimspiel organisieren.
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