
PDE-5-Hemmer wie Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil und Avanafil sind weit verbreitete Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion. Trotz ihrer Popularität ist es wichtig zu wissen, dass diese Medikamente in Deutschland nur mit einem gültigen ärztlichen Rezept erhältlich sind. Online-Anbieter, die PDE-5-Hemmer rezeptfrei verkaufen, handeln illegal und setzen Käufer potenziellen rechtlichen Konsequenzen aus.
Im Jahr 2025 bleibt die Rezeptpflicht für PDE-5-Hemmer bestehen, was durch eine Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Januar 2022 bestätigt wurde. In diesem Artikel erklären wir, warum der Erwerb dieser Medikamente ohne ärztliche Verschreibung riskant ist und wie Sie PDE-5-Hemmer sicher und legal mit einem Online-Rezept beziehen können.
Erfahren Sie, wie Sie die Vorteile digitaler Gesundheitslösungen nutzen und gleichzeitig Ihre Sicherheit und rechtliche Integrität wahren können.
Die Verschreibungspflicht für Humanarzneimittel ist in Deutschland gesetzlich in § 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie ergänzend in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, die sichere Anwendung pharmakologisch wirksamer Substanzen zu gewährleisten und potenzielle Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung zu minimieren.
Gemäß § 48 Abs. 1 AMG dürfen Arzneimittel, bei denen
nur gegen Vorlage eines gültigen ärztlichen oder zahnärztlichen Rezepts abgegeben werden.
Die AMVV konkretisiert, welche Stoffe oder Stoffgruppen dieser Verschreibungspflicht unterliegen. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob die Selbstmedikation ohne ärztliche Kontrolle zu schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen, Wechselwirkungen oder Fehldosierungen führen kann.
Eine Aufhebung der Verschreibungspflicht kann erfolgen, wenn wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse sowie umfassende Anwendungserfahrungen zeigen, dass das Arzneimittel auch ohne ärztliche Überwachung sicher angewendet werden kann. Solche Änderungen erfolgen durch Anpassung der AMVV.
In der Regel gilt zudem: Verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen gleichzeitig der Apothekenpflicht, das heißt, sie dürfen ausschließlich in öffentlichen Apotheken abgegeben werden. Dies sichert eine fachkundige Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker.
Arzneimittel der Wirkstoffklasse der PDE-5-Hemmer (Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil oder Avanafil) unterliegen in Deutschland der ärztlichen Verschreibungspflicht. Diese Regelung ist in der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) sowie im Arzneimittelgesetz (AMG) gesetzlich verankert. Die Abgabe ohne gültiges Rezept stellt einen Verstoß gegen § 96 Nr. 13 AMG dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Sanktionen reichen von empfindlichen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. In Apotheken dient die sogenannte „Scribas Tabelle“ als praxisnahe Orientierungshilfe zur Einhaltung der AMVV-Vorgaben.

Die Rezeptpflicht bei PDE-5-Hemmern ist medizinisch begründet: Diese Substanzen weisen ein relevantes Nebenwirkungsprofil auf und können insbesondere in Kombination mit bestimmten Medikamenten, wie nitrathaltigen Präparaten zur Behandlung kardiovaskulärer Erkrankungen, lebensbedrohliche Blutdruckabfälle verursachen.
Weitere Kontraindikationen bestehen bei:
Die ärztliche Verschreibung gewährleistet eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung, die Berücksichtigung möglicher Arzneimittelinteraktionen sowie die Auswahl der geeigneten Dosierung. So dient die Rezeptpflicht nicht nur dem Patientenschutz, sondern auch der medizinischen Qualitätssicherung im Umgang mit potenten Wirkstoffen wie PDE-5-Hemmern.
Die Bundesoberbehörde BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat in Abstimmung mit dem Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht entschieden, die Rezeptpflicht für PDE-5-Hemmer wie Sildenafil beizubehalten. Ein Antrag zur Entlassung von Sildenafil in der 25-mg-Dosierung aus der Verschreibungspflicht – zur rezeptfreien Abgabe in Apotheken – wurde mehrheitlich abgelehnt.
Auch ein früherer Antrag für die 50-mg-Dosierung wurde bereits im Januar 2022 zurückgewiesen.
Zwar ist die Empfehlung des Ausschusses für das Bundesministerium für Gesundheit rechtlich nicht bindend, sie gilt jedoch in der Praxis als maßgeblich für regulatorische Entscheidungen. Die Sicherheit der Patienten und die Möglichkeit einer ärztlich geführten Differentialdiagnostik haben hierbei oberste Priorität.
Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Sie weisen darauf hin, dass erektile Dysfunktion ein Frühsymptom kardiovaskulärer oder metabolischer Grunderkrankungen darstellen kann, etwa einer arteriellen Hypertonie, koronaren Herzkrankheit oder eines Diabetes mellitus.
Eine rezeptfreie Selbstmedikation birgt daher das Risiko, relevante systemische Erkrankungen zu übersehen oder inadäquate Wechselwirkungen mit bestehenden Therapien einzugehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten „Tadalafil vs Sildenafil: Das sind die Unterschiede“ und „Sildenafil vs Vardenafil: Das sind die Unterschiede„
Illegale Präparate von PDE-5-Hemmern wie Sildenafil oder Tadalafil stellen ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit dar. Besonders bedenklich sind Fälschungen, die toxische Verunreinigungen oder falsch dosierte Wirkstoffe enthalten.
Ursachen hierfür sind häufig minderwertige Ausgangsstoffe, mangelhafte Hygienestandards in nicht regulierten Produktionsstätten sowie fehlende Kontrollen bei der Reinigung der Produktionslinien (weitere Informationen hierzu: Tadalafil Preis ohne Rezept – Sind solche Bestellungen erlaubt? und „Tadalafil Stada Preis ohne Rezept – Rechtstipps für den Online-Kauf„)..
In beschlagnahmten Präparaten wurden u. a. Schwermetalle, industrielle Hilfsstoffe wie Druckerschwärze und Talkum sowie pharmakologisch aktive Substanzen ohne Deklaration nachgewiesen. Eine Analyse zeigte Wirkstoffgehalte von 0 bis über 200 % der angegebenen Dosis. Dies erhöht das Risiko für schwere Nebenwirkungen, Überdosierungen und Arzneimittelinteraktionen erheblich.
Derartige Präparate enthalten teilweise Substanzen wie Amphetamine, Fluoxetin oder Chloramphenicol, die potenziell toxisch oder kontraindiziert sein können.
Zudem untergräbt der Konsum solcher Produkte die medizinische Versorgung: Patienten erhalten keine adäquate Diagnostik, obwohl eine erektile Dysfunktion häufig mit systemischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, arterieller Hypertonie oder Dyslipidämie assoziiert ist.
Der Verzicht auf ärztliche Konsultation verhindert eine frühzeitige Erkennung und Therapie dieser Grunderkrankungen – mit potenziell lebensbedrohlichen Konsequenzen.
Weitere Informationen zu Sildenafil:
Der weltweite illegale Handel mit PDE-5-Hemmern – darunter Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil und Avanafil – stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar. Während in hochregulierten Märkten wie der Europäischen Union der Anteil gefälschter Arzneimittel unter 1 % liegt, erreichen diese Raten in Entwicklungs- und Schwellenländern Schätzungen zufolge bis zu 30 %.
Besonders kritisch ist die Lage in Teilen Osteuropas, wo laut Studien des Europäischen Arzneimittelüberwachungsnetzes Fälschungsraten von bis zu 20 % berichtet wurden.
Im Jahr 2014 wurden innerhalb der EU 1.109 Chargen minderwertiger oder gefälschter Arzneimittel registriert und aus dem Verkehr gezogen, was einem Marktanteil von 16,3 % entsprach. Ein Großteil dieser Präparate gelangt über inoffizielle Vertriebskanäle aus China und Indien nach Europa.
Schätzungen zufolge stammen bis zu 80 % der gefälschten Arzneimittel aus diesen Ländern, oft unter Umgehung regulatorischer Sicherheitsmechanismen.
PDE-5-Hemmer zählen dabei zu den am häufigsten gefälschten Medikamenten, was auf deren weltweite Bekanntheit, hohen Marktwert und die tabuisierte Natur der Grunderkrankung zurückzuführen ist. Etwa 2,5 Millionen Männer in Europa konsumieren Sildenafil ohne ärztliche Verordnung – eine Zahl, die der Menge legal verschriebener Präparate entspricht.
Rund zwei Drittel dieser Nutzer erwerben die Präparate über nicht autorisierte Onlineplattformen.
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In Deutschland ist der Versandhandel mit Arzneimitteln ausschließlich zugelassenen Apotheken vorbehalten, die eine behördliche Genehmigung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) in Verbindung mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) besitzen.
Seriöse Online-Apotheken sind an dem offiziellen Sicherheitslogo der Europäischen Union erkennbar, das auf jeder Versandhandelsplattform gut sichtbar angebracht sein muss. Dieses Logo verweist per Klick auf das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das alle zugelassenen Versandapotheken in Deutschland aufführt.

Auch Apotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen Arzneimittel nach Deutschland liefern – vorausgesetzt, sie unterliegen gleichwertigen regulatorischen Anforderungen. Dies gilt insbesondere für Anbieter aus den Niederlanden, Schweden (nur für rezeptpflichtige Medikamente) und Tschechien (nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel).
Folgende Kriterien sollten Sie zur Identifikation legaler Versandapotheken beachten:
Eine sorgfältige Prüfung dieser Merkmale ist essenziell, um gesundheitliche Risiken durch den Erwerb unsicherer Arzneimittel zu vermeiden.
Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-148/15) vom 19. Oktober 2016 wurde festgestellt, dass die Preisbindung für ausländische Apotheken nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Infolgedessen durften ausländische Versandapotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren.
Jedoch wurde diese Regelung größtenteils durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ersetzt: Gemäß diesem Gesetz dürfen EU-Versandapotheken zukünftig keine Rabatte oder Zuwendungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Sie sind stattdessen an die in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegten Preisspannen gebunden.
Somit gilt für gesetzlich Versicherte der gleiche Preis für rezeptpflichtige Arzneimittel, unabhängig davon, ob sie bei einer örtlichen Apotheke oder einer EU-Versandapotheke erworben werden. Diese Regelung betrifft gesetzlich Versicherte und Verordnungen auf Kassenrezept.
Die ausschließliche Fernbehandlung ist in Deutschland seit einer Änderung der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) rechtlich zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 7 Absatz 4 MBO-Ä dürfen Patientinnen und Patienten unter bestimmten Bedingungen ohne vorherigen persönlichen Arztkontakt telemedizinisch behandelt werden.
Die Grundvoraussetzung ist dabei, dass die ärztliche Aufklärung, Diagnose und Therapie „mit ärztlicher Sorgfalt“ erfolgen und medizinisch vertretbar sind.
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 wurde die digitale Gesundheitsversorgung weiter ausgebaut. Das Gesetz ermöglicht u. a. die Nutzung von Videosprechstunden, den Zugang zum sicheren Telematikinfrastruktur-Netz und die Verschreibung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA).
Reine Online-Behandlungen ohne direkten Arztkontakt – beispielsweise durch automatisierte Fragebögen ohne ärztliche Prüfung – bleiben jedoch in Deutschland unzulässig, da sie erhebliche medizinische und haftungsrechtliche Risiken bergen.
Im Rahmen der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) ist es deutschen Patienten jedoch gestattet, medizinische Leistungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen. So können Online-Arztpraxen mit Sitz im EU-Ausland, wie Dokteronline.com, Zavamed.com, DoktorABC.com oder Treated.com, rechtssicher genutzt werden.

Nach strukturierter Online-Anamnese erfolgt die Ausstellung eines Privatrezepts durch in Großbritannien registrierte Ärzte. Die Rezepte können an eine kooperierende Versandapotheke oder eine Apotheke nach Wahl weitergeleitet werden.
Auch Plattformen wie Kry ermöglichen seit Kurzem telemedizinische Beratungen in Deutschland und bieten eine Rezeptübermittlung an Versandapotheken wie DocMorris oder lokale Apotheken an. Die ärztliche Beratung erfolgt dabei gemäß den Vorschriften der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden wie der Care Quality Commission (CQC) im Vereinigten Königreich.
Linktipps:
Die Bestellung von PDE-5-Hemmern mit einem Online-Rezept bietet eine bequeme und diskrete Möglichkeit, diese Medikamente zu erhalten. Der Prozess beginnt typischerweise damit, dass der Kunde die gewünschte Behandlung auswählt und einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.
In diesem Fragebogen werden wichtige Gesundheitsinformationen abgefragt, um sicherzustellen, dass das Medikament sicher und geeignet ist. Es ist wichtig, ehrliche und genaue Angaben zu machen, da diese Informationen die Grundlage für die ärztliche Beurteilung bilden.

Nachdem der Fragebogen ausgefüllt wurde, wird er von einem lizenzierten Arzt überprüft. Der Arzt entscheidet dann, ob das Medikament für den Patienten geeignet ist, und stellt gegebenenfalls ein Rezept aus. Dieser gesamte Prozess erfolgt online, ohne dass der Patient eine Arztpraxis persönlich besuchen muss.
Sobald das Rezept ausgestellt wurde, wird es an eine zugelassene Versandapotheke weitergeleitet. Die Apotheke verpackt das Medikament diskret und versendet es direkt an die angegebene Lieferadresse des Kunden. In der Regel erfolgt die Zustellung innerhalb weniger Tage.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Online-Kauf von Medikamenten mit einem Rezept eine legale und sichere Option ist, vorausgesetzt, dass der Anbieter über eine Lizenz verfügt und alle geltenden Vorschriften und Standards einhält. Es ist ratsam, sich für einen seriösen Anbieter zu entscheiden, der von medizinischen Fachkräften unterstützt wird und eine sichere Abwicklung gewährleistet.
Letzte Aktualisierung: 22.05.25
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