32-Jähriger wegen brutaler Attacke auf Schülerin vor Gericht

Prozess Schwer verletzt und in Keller eingesperrt

Annaberg-Buchholz. 

Annaberg-Buchholz. Er soll eine Schülerin in einen Keller geschleppt und dort mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen haben: Wegen versuchten Mordes muss sich ein 32-Jähriger seit Freitag vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Vor Gericht schilderte die 15-Jährige jenen Abend Anfang Juni in Annaberg-Buchholz mit blasser Stimme: Er habe sie gepackt, im Keller an die Wand gedrückt und versucht zu küssen. Als sie sich wehrte, habe er gesagt: "Wenn ich dich nicht haben kann, kriegt dich keiner. Du wirst jetzt sterben." Dann habe er ein Messer gezückt und ihr in Hals und Brust gestochen.

Mehrfach gegen den Kopf getreten und in Keller eingeschlossen

Laut Anklage hat ihr der Mann zudem mehrfach gegen den Kopf getreten und erst von ihr abgelassen, als sie sich tot stellte. Dann habe er den Kellerraum abgeschlossen und die Jugendliche ihrem Schicksal überlassen. Trotz lebensbedrohlicher Verletzungen habe sie die Tür einschlagen und sich ins Treppenhaus schleppen können. Dort wurde sie schließlich gefunden. Laut Staatsanwaltschaft hat sie nur durch schnelle ärztliche Hilfe überlebt.

 

Sie war den Angaben per Hubschrauber in ein Krankenhaus nach Chemnitz gebracht und noch in der Nacht notoperiert worden. Anschließend lag die Schülerin mehrere Tage im künstlichen Koma. Nach Angaben ihrer Mutter wurden bei dem Angriff unter anderem der Kehlkopf zertrümmert und die Stimmbänder zertrennt.

 

Er habe einen Aussetzer gehabt

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft, zum Prozessauftakt gestand er den Angriff. Er habe ihr zunächst nur Angst machen wollen, damit sie ihren Eltern nichts von seinem versuchten Kuss erzähle, sagte er. Es sei nicht sein Ziel gewesen, ihr zu schaden. Doch dann habe er einen Aussetzer gehabt. Erst als sie am Boden lag, sei ihm klar geworden, was er gemacht habe. Sein Anwalt äußerte sich überzeugt, dass die Beweisaufnahme nicht den Tatbestand des versuchten Mordes, sondern der gefährlicher Körperverletzung ergeben werde.

 

Für den Prozess sind vorerst drei weitere Verhandlungstage bis zum 8. Februar geplant.

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