Amtsberg lehnt Potenzialgebiet für Windkraft ab

Regionalplan Kommune fordert in seiner Stellungnahme die Streichung des Standorts

Amtsberg. 

Amtsberg. Nicht nur die Bürgerinitiative "Gegenwind-Amtsberg" macht sich gegen den geplanten Windpark im Ortsteil Weißbach stark, sondern auch die Kommune selbst. Dies geht unter anderem aus der Stellungnahme zum Teilregionalplan Wind hervor, die Bürgermeister Sylvio Krause in der jüngsten Gemeinderatssitzung präsentiert hat. Das Konzept, in dem für die Region zahlreiche Potenzialgebiete für Windkraftanlagen festgelegt sind, widerspricht nach Amtsberger Ansicht im Fall des Weißbacher Standorts - bezeichnet als "E9" - den nötigen Voraussetzungen.

"Nicht umsetzbar"

"Wir lehnen E9 als nicht umsetzbar ab", so der Bürgermeister. Für die Forderung, dieses Potenzialgebiet aus dem Regionalplan zu streichen, gebe es gleich mehrere Gründe. Unter anderem sei die Fläche deutlich kleiner als im Plan angegeben, wenn die Abstandsregel von 1000 Metern zu umliegender Wohnbebauung zugrunde gelegt wird. Die Zahl der Windräder würde somit sinken. Und betrachtet man die Tierwelt, dann dürfte nach Krauses Einschätzung dort gar keine Windkraftanlage errichtet werden. "Der Rotmilan brütet im direkten Einzugsgebiet der Anlagen innerhalb von 500 Metern", sagt der Bürgermeister, der in der Stellungnahme der Kommune auf weitere sieben Vogelarten sowie Fledermäuse hinweist.

Größerer Abstand gefordert

Ein Ausschlusskriterium in Sachen Windenergie sei auch die Dittersdorfer Höhe. "Sie ist als regional bedeutsamer Aussichtspunkt eingestuft", erklärt Krause. Zu solchen Orten - genau wie zu Kulturdenkmälern oder Erholungsgebieten - sei einst ein Mindestabstand von drei Kilometern für Windräder definiert worden. Da heutige Anlagen jedoch 250 statt nur 150 Meter hoch sind, müsste in Krauses Augen auch der Mindestabstand auf mindestens sieben Kilometer nach oben korrigiert werden. Ebenso verweist der Bürgermeister auf die Sichtachse zum Fichtelberg, die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete sowie die Einschränkung der Planungshoheit der Gemeinde.

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