Annaberg-Buchholz. Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat den Zeitraum für die Beantragung von Zuschüssen für Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) letztmalig verlängert. Bis zum 30.06.2021 können Gewerbetreibende in den zentralen Lagen der Stadtteile Annaberg und Buchholz Zuschüsse für Investitionen beantragen. Die Investition ist dabei zwingend bis zum Ende des 3. Quartals abzuschließen. Kleinst- und Kleinunternehmer sollten sich die Chance auf eine Förderung nicht entgehen lassen und geplante Investitionen auf deren Förderfähigkeit prüfen.
Lokale Klein- und Kleinstunternehmen im historischen Zentrum
Mit der KU-Förderung der Stadt Annaberg-Buchholz wird Klein- und Kleinstunternehmen bei lokalen Investitionen im Innenstadtbereich zwischen den historischen Zentren von Annaberg und Buchholz unter die Arme gegriffen. Je nach Lage und Höhe der Investition haben Gewerbetreibende auf Grundlage der kommunalen KU-Förderrichtlinie die Chance auf Investitionszuschüsse von bis zu 31.250 Euro bei einem Fördersatz von maximal 50 Prozent. Schwerpunkte der Förderung bilden die Hauptgeschäftslagen entlang der Buchholzer und Wolkensteiner Straße in Annaberg sowie der Karlsbader Straße in Buchholz.
Die Födermittlel
Auch abseits dieser Straßenzüge können Fördermittel bis maximal 15.000 Euro (30 Prozent Fördersatz) gewährt werden. Förderfähig sind dabei unter anderen investive Maßnahmen, die der Ansiedlung, Erweiterung, Sicherung oder der Steigerung der Attraktivität von Betriebsstätten im Förderquartier dienen.
Alle Informationen zur Förderung, Abgrenzung des EFRE-Fördergebiets, Auswahlkriterien und Voraussetzungen sowie die Antragsunterlagen finden Gewerbetreibende auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz.