Aue: Pro Familia startet ein Aktionsjahr

Ausstellung Thema der Schau: "150 Jahre §218 StGB"

Aue. 

Aue. Im Bürgerhaus in Aue ist eine Ausstellung zu sehen zum Thema "150 Jahre §218 StGB" - dieser Paragraf im Strafgesetzbuch regelt den Schwangerschaftsabbruch. "Wir gestalten die Ausstellung, weil Pro Familia als Landesverband ein Aktionsjahr gestartet hat. Wir wollen einfach darauf aufmerksam machen, dass wir sagen, der Paragraf soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Es muss eine andere Regelung dafür geben, weil Frauen mündige Personen sind, die selbst entscheiden können, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht", sagt Irene Hennig, die bei Pro Familia in Aue tätig ist.

Ins Gespräch kommen über ein Thema außerhalb des gesellschaftlichen Diskurses

Man möchte dieses kontroverse Thema mehr in die Mitte der Gesellschaft holen und diskutierbar machen. Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet und dort stehen sie bis heute neben Paragrafen, wie § 211 Mord, § 212 Totschlag und § 222 Fahrlässige Tötung. Man ist der Meinung, dass es höchste Zeit ist, etwas an der prekären Situation für ungewollt Schwangere zu ändern. Der Schwangerschaftsabbruch müsse neu geregelt werden. Irene Hennig weiß genau, dass Prävention und Wissen eine entscheidende Grundlage sind und Pro Familia geht diesen Weg mittels pädagogischer Arbeit bei Jugendlichen. Mit der Ausstellung wolle man niemandem eine Meinung aufdrücken. Vielmehr wolle man ins Gespräch kommen über ein Thema, das nicht im gesellschaftlichen Diskurs steht. Die angebrachten Tafeln in der Ausstellung geben Informationen und vermitteln Wissen.

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion