Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Was sich für 9.900 Menschen im Erzgebirge ändert

Die Umstellung bringt nicht nur eine neue Bezeichnung, sondern auch strengere Regeln bei Vermittlung, Sanktionen und Wohnkosten mit sich.

Erzgebirgskreis

Seit dem 1. Juli trägt das Bürgergeld einen neuen Namen. Aus der bisherigen Leistung wird das Grundsicherungsgeld, und dahinter steckt mehr als nur eine andere Bezeichnung. Das Jobcenter Erzgebirgskreis rechnet mit rund 9.900 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Landkreis, für die sich die Regeln nun schrittweise ändern.

Grundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Es tritt zum 1. Juli in Kraft, allerdings nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Stufen. Der Erzgebirgskreis setzt die Vorgaben nach eigener Auskunft wie bei gesetzlichen Änderungen üblich um.

Der Fokus verschiebt sich hin zur schnellen Vermittlung

Die wohl grundlegendste Neuerung betrifft die Ausrichtung der Betreuung. Künftig gilt der sogenannte Vermittlungsvorrang. Der Schwerpunkt liegt also darauf, Menschen möglichst rasch in reguläre Arbeit zu bringen. Bisher standen eher Qualifizierung und Weiterbildung im Vordergrund, etwa das Nachholen eines Berufsabschlusses. Dieser Ansatz tritt nun in den Hintergrund.

Härtere Konsequenzen und ein genauerer Blick auf die Wohnkosten

Deutlich verschärft wurden die Leistungsminderungen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt oder vereinbarte Termine im Jobcenter verpasst, muss mit Kürzungen rechnen. Damit setzt der Gesetzgeber stärker auf Mitwirkung und Sanktionen als zuvor.

Eine weitere Änderung dürfte viele Betroffene im Alltag spüren. Die Angemessenheit der Wohnkosten, im Behördendeutsch Kosten der Unterkunft, wird künftig bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs geprüft. Bislang gab es hier in der Regel eine Übergangszeit, in der auch höhere Mieten übernommen wurden. Dieser Schonzeitraum entfällt.

Wo Betroffene sich informieren können

Wer wissen möchte, was die Umstellung im Einzelfall bedeutet, findet ausführliche Erläuterungen bei der Bundesregierung sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das eine Sammlung häufiger Fragen zum Umbau der Grundsicherung veröffentlicht hat. Eine detaillierte Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage bietet zudem die Servicestelle SGB II in Form einer Synopse. Für konkrete Fragen zum eigenen Fall bleibt das Jobcenter Erzgebirgskreis der richtige Ansprechpartner.

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